Wasserentnahme aus Flüssen und Seen in Hohenlohe verboten – Reaktion auf Trockenheit
Bis 31. Juli darf man aus oberirdischen Gewässern im Hohenlohekreis kein Wasser mehr entnehmen. Selbst Landwirte leiden darunter – doch es gibt eine Ausnahme.
Die Behörden in der Region reagieren auf die anhaltende Trockenheit. Der Hohenlohekreis hat am Freitag die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verboten. Bis einschließlich 31. Juli gilt diese Verordnung für das Schöpfen von Wasser aus jeglichen Bächen, Flüssen und Seen – ausgenommen mit Handgefäßen. Wegen sinkender Pegelstände hatte auch das Landratsamt Heilbronn am Donnerstag, 3. Juli, die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen verboten.
Wasserentnahme-Verbot im Hohenlohekreis gilt auch für Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis
Das Verbot im Hohenlohekreis gilt auch für Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis, also hauptsächlich Landwirte, die mit Flusswasser ihre Felder bewässern. Ausnahmen können beim Landratsamt beantragt werden. Das Aufstauen eines Gewässers und das Anlegen von Vertiefungen zum Zweck der Wasserentnahme sind ebenfalls verboten. Verstöße gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeiten bis zu 100.000 Euro Geldbuße kosten.

Trockenheit im Hohenlohekreis: Auch das Grillen an öffentlichen Plätzen ist verboten
Zusätzlich haben die Städte und Gemeinden im Kreis am Freitag wegen erhöhter Brandgefahr weitere Verfügungen erlassen: In Künzelsau ist zum Beispiel das Grillen sowie das Entzünden offener Feuer und Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Flächen untersagt.
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