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Landkreis Heilbronn untersagt Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen

  
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Wegen sinkender Pegelstände hat das Landratsamt Heilbronn ab dem 3. Juli die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen verboten. Was das für Bürger und Landwirte bedeutet.


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Wegen der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn eine Allgemeinverfügung zum Schutz der oberirdischen Gewässer erlassen. Ab Donnerstag, 3. Juli 2025, ist die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Heilbronn eingeschränkt.

Die Wasserstände in vielen Gewässern sind in den letzten Wochen weiter gesunken und verschärfen die bereits angespannte Niedrigwasserlage, heißt es in der einer Mitteilung zur Begründung. Auch das Grundwasser ist in Baden-Württemberg auf einem Tiefstand. 

Wasserentnahme aus Flüssen und Seen im Landkreis Heilbronn eingeschränkt

Der sogenannte wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser zur Bewässerung, ist bis mindestens 30. September 2025 untersagt. Sollte die Trockenheit andauern, kann dieser Zeitraum verlängert werden. Erlaubt bleibt weiterhin das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen.

Für landwirtschaftliche Betriebe mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Lebensmittelproduktion gilt: Die genehmigte Tagesmenge darf nur noch zu 50 Prozent entnommen werden. Bewässert werden darf ausschließlich zwischen 18 Uhr und 8 Uhr des Folgetags, ausgenommen ist die Tröpfchenbewässerung. Alle anderen genehmigten Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern sind ab sofort untersagt. Heilbronn erwartet am Mittwoch, 2. Juli, Temperaturen im Rekordbereich.

Dieser Text wurde unter Mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. 

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