Grill-Verbot in Hohenlohe: Feuer an öffentlichen Plätzen nicht erlaubt
Bis 31. Juli 2025 darf in Gemeinden im Hohenlohekreis nicht mehr an öffentlichen Plätzen gegrillt und Feuer gemacht werden. Auf Privatgrundstücken ist es noch erlaubt – warum trotzdem davor gewarnt wird.
Behörden reagieren auf die anhaltende Trockenheit in der Region. Städte und Gemeinden im Hohenlohekreis haben am Freitag wegen erhöhter Brandgefahr das Grillen sowie das Entzünden offener Feuer und Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Flächen untersagt. Die Stadt Künzelsau machte den Auftakt. Ihre Verordnung gilt bis 31. Juli 2025 – auch an öffentlichen Grill- und Feuerstellen.
Hintergrund sei die aktuell sehr hohe Waldbrandgefahr, die durch ausgetrocknete Böden, verdorrte Grünflächen und die herrschende Witterungslage begünstigt werde. Bereits kleinste Zündquellen könnten unter diesen Bedingungen gefährliche Flächenbrände auslösen, so die Stadt Künzelsau. Die Verfügung diene daher dem Schutz von Leben, Gesundheit, Sachwerten und Natur.
Grillen trotz Verbot in Hohenlohe: Das kann teuer werden
Die Stadt Künzelsau warnt: Wer trotz des Verbots ein Feuer auf öffentlichen Flächen entzünde, müsse den Feuerwehreinsatz zum Löschen dieses Feuers selbst bezahlen. Die Kosten eines solchen Einsatzes könnten sich rasch auf 1000 Euro und mehr belaufen.
Für private Grundstücke gelte das Verbot nicht. Die Stadt empfehle aber dringend, auch dort besondere Vorsicht walten zu lassen und Schutzvorkehrungen zu treffen. Zusätzlich hat der Hohenlohekreis am Freitag wegen erhöhter Brandgefahr eine weitere Verfügung erlassen: Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, also aus Flüssen und Seen, ist ebenfalls bis Ende Juli 2025 untersagt.
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