Niedrige Wasserstände im Hohenlohekreis – Landratsamt schränkt Wasserentnahme ein
Aus oberirdischen Gewässern darf im Hohenlohekreis bis zum 30. September kein Wasser entnommen werden. Doch es gibt Ausnahmen.
Flüsse und Bäche im Hohenlohekreis führen teilweise nur noch „niedrigste Wasserstände“. Die Folge: Ab Dienstag, 19. August, darf aus oberirdischen Gewässern nur noch eingeschränkt Wasser entnommen werden. Das teilt das Landratsamt mit. Auch im Landkreis Heilbronn gilt ein solches Verbot bis mindestens 30. September.
Niedrige Wasserstände im Hohenlohekreis – Landratsamt schränkt Wasserentnahme ein
Das bedeutet im Klartext: Bis einschließlich 30. September ist „jegliche Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verboten, unabhängig von der Art und Weise der Entnahme.“ Erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen mit Gießkannen oder Eimern.
Das Landratsamt Hohenlohekreis weist darauf hin, dass das Wasserentnahmeverbot auch für Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis gilt. Und zwar dann, wenn die Erlaubnis „eine Inhalts- oder Nebenbestimmung enthält, welche die Wasserentnahme in dem Zeitraum für unzulässig erklärt“, in dem ein Wasserentnahmeverbot gilt.
Wasserentnahme aus Flüssen und Seen im Hohenlohekreis eingeschränkt
Auch das Aufstauen von Flüssen, Bächen und Seen ist verboten, ebenso das Anlegen von Vertiefungen, um dort Wasser zu entnehmen. Bereits bis zum 31. Juli hatte in Hohenlohe ein Wasserentnahmeverbot gegolten.
Die Rechtsverordnung ist auf der Seite des Hohenlohekreises online nachzulesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Gewässerschutzes unter 07940/18-1857 zur Verfügung.
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