Vogelgrippe-Ausbruch in Ilshofen: Hohenlohekreis verschärft Maßnahmen
Das Landratsamt des Hohenlohekreises hat eine Allgemeinverfügung wegen des Vogelgrippe-Ausbruchs in Ilshofen (Landkreis Schwäbisch Hall) veröffentlicht. Ein Teil der Auflagen gilt für den ganzen Kreis.
Der Hohenlohekreis hat nun die angekündigte Allgemeinverfügung wegen dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Schwäbisch Hall erlassen. Damit gelten verbindliche Regeln, mit denen einer Ausbreitung der Seuche vorgebeugt werden soll.
Vogelgrippe-Ausbruch: Drei Geflügelhalter im Hohenlohekreis müssen Auflagen einhalten
Der Großteil der Maßnahmen betrifft lediglich den Künzelsauer Teilort Laßbach: Er liegt in einem Zehn-Kilometer-Radius um den befallenen Betrieb im Landkreis Schwäbisch Hall. In dieser „Überwachungszone“ müssen alle Tierhalter dem Veterinäramt die Größe ihres Geflügelbestandes mitteilen und täglich schauen, wie es den Tieren geht.
Alle Vögel dort, ausgenommen Tauben, müssen in einen geschlossenen Stall; weder die Tiere noch ihr Fleisch oder ihre Eier dürfen den Bestand verlassen. Im Stall gelten Hygienemaßnahmen, Zufahrtswege sind täglich zu desinfizieren, außerdem müssen Bekämpfungsmittel gegen Insekten und Nager ausgebracht werden. Laut Landratsamt betrifft dies im Radius um Laßbach aber nur drei Hobby-Geflügelhalter.
Vogelgrippe-Ausbruch in Ilshofen: Geflügelschau des Taubenmarkts in Mulfingen abgesagt
Zusätzlich sind im gesamten Hohenlohekreis bis auf weiteres sämtliche Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte untersagt. Dem ist ein Teil des Mulfinger Tauben- und Geflügelmarkts zum Opfer gefallen, der am 1. Februar gefeiert werden soll.
Die Veranstalter haben bereits die Ausstellung von Geflügel abgesagt – mit Ausnahme von Tauben, die das Virus offenbar kaum verbreiten. Hasen und andere Kleintiere dürften verkauft werden. Der festliche Teil des Programms wie der große Umzug bleibt sowieso erlaubt. 2017 sind die Veranstalter schon einmal wegen des Viruses so vorgegangen.