Nach Geflügelpest-Ausbruch: Überwachungszone im Hohenlohekreis aufgehoben
Die Gefahr von Geflügelpest gilt im Hohenlohekreis vorerst als gebannt: Das Landratsamt hat die Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone aufgehoben. Der Grund ist simpel.
Die Gefahr von Geflügelpest gilt im Hohenlohekreis vorerst als gebannt: Das Landratsamt hat die Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone aufgehoben. Grund ist, dass auch im benachbarten Landkreis Schwäbisch Hall die noch strengere Schutz- und Überwachungszone aufgehoben worden ist.
Dort, wo am 14. Januar die Geflügelpest in einem Putenmast-Betrieb bei Ilshofen ausgebrochen war, gebe es keine Hinweise mehr auf ein weiteres Seuchengeschehen.

Geflügelpest-Überwachungszone hatte auch Auswirkungen auf Veranstaltungen in Öhringen und Mulfingen
Im Hohenlohekreis hatte es in dieser Zeit keinen einzigen Fall gegeben. Allerdings hatten die Veranstalter beim Mulfinger Tauben- und Geflügelmarkt und bei der Kleintierschau am Öhringer Pferdemarkt vorsorglich kein Geflügel ausstellen dürfen. Außerdem galten in einer Überwachungszone bei Künzelsau-Laßbach im Randgebiet zum Landkreis Schwäbisch Hall strenge Stallpflicht und Hygienemaßnahmen für Geflügelhalter.
Kommentare öffnen
Stimme.de
Kommentare