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Nach Geflügelpest-Ausbruch: Überwachungszone im Hohenlohekreis aufgehoben

  
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Die Gefahr von Geflügelpest gilt im Hohenlohekreis vorerst als gebannt: Das Landratsamt hat die Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone aufgehoben. Der Grund ist simpel.


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Die Gefahr von Geflügelpest gilt im Hohenlohekreis vorerst als gebannt: Das Landratsamt hat die Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone aufgehoben. Grund ist, dass auch im benachbarten Landkreis Schwäbisch Hall die noch strengere Schutz- und Überwachungszone aufgehoben worden ist.

Dort, wo am 14. Januar die Geflügelpest in einem Putenmast-Betrieb bei Ilshofen ausgebrochen war, gebe es keine Hinweise mehr auf ein weiteres Seuchengeschehen.

Von hier ging die Geflügelpest-Gefahr aus: Sperrbezirk-Schild am Ortsschild von Obersteinach (Kreis Schwäbisch Hall), ganz in der Nähe von Ruppertshofen, wo es Fälle der Geflügelpest in einem Putenmaststall gab.
Von hier ging die Geflügelpest-Gefahr aus: Sperrbezirk-Schild am Ortsschild von Obersteinach (Kreis Schwäbisch Hall), ganz in der Nähe von Ruppertshofen, wo es Fälle der Geflügelpest in einem Putenmaststall gab.  Foto: Götz GReiner

Geflügelpest-Überwachungszone hatte auch Auswirkungen auf Veranstaltungen in Öhringen und Mulfingen

Im Hohenlohekreis hatte es in dieser Zeit keinen einzigen Fall gegeben. Allerdings hatten die Veranstalter beim Mulfinger Tauben- und Geflügelmarkt und bei der Kleintierschau am Öhringer Pferdemarkt vorsorglich kein Geflügel ausstellen dürfen. Außerdem galten in einer Überwachungszone bei Künzelsau-Laßbach im Randgebiet zum Landkreis Schwäbisch Hall strenge Stallpflicht und Hygienemaßnahmen für Geflügelhalter.

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