Totes Kind in Niedernhall: Was eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht bedeutet
Wegen Totschlags wird gegen einen 18-Jährigen ermittelt, der ein Kind in Niedernhall totgefahren haben soll. Der Fall lenkt die Diskussionen auch auf das Jugendstrafrecht. Was folgt nach einer Verurteilung?
Noch sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen, noch hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben. Doch der Fall des Zwölfjährigen, der am Abend des 11. September in Niedernhall auf einem Supermarkt-Parkplatz von einem 18-Jährigen mit dem Auto totgefahren wurde, lenkt die Diskussion der Öffentlichkeit auf das Jugendstrafrecht.
Totes Kind in Niedernhall: Was eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht bedeutet
Das Jugendstrafrecht muss bei Beschuldigten zwischen 14 und 17 Jahren angewendet werden und hat die Erziehung und Resozialisierung des Jugendlichen zum Ziel. Sind die Beschuldigten zwischen 18 und 21 Jahre alt, kann das Jugendstrafrecht Anwendung finden, wenn die Gesamtschau darauf hinweist, dass dem jungen Menschen die geistige Reife fehlte, die Konsequenzen seines Tuns zu überblicken.
Mit maßgeblich ist dafür die Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters. In der Öffentlichkeit werden aktuell oft Stimmen laut, die kritisieren, dass es eine Diskrepanz gebe zwischen den gesellschaftlichen Rechten wie dem Führerschein und den strafrechtlichen Konsequenzen vor Gericht.
Verurteilung nach Jugendstrafrecht – lebenslänglich vorbestraft?
Doch welche Konsequenzen hat es, sollte ein Urteil nach Jugendstrafrecht gesprochen werden? Bleibt ein Heranwachsender dann sein Leben lang vorbestraft? Würde der Eintrag im Bundeszentralregister immer sichtbar bleiben? Kerstin Baumann ist Fachanwältin für Strafrecht in Künzelsau. Sie weist auf den Unterschied zum Erziehungsregister hin. Und verneint: Mit 24 Jahren werde der Eintrag getilgt. Die Vorstrafe verschwindet auf dem Papier. Ausnahmen gebe es im Fall von Sexualstraftaten.
Wenn es keinen Eintrag im Bundeszentralregister gibt, heißt das aber nicht, dass die Menschen in der Region vergessen. Darum, warnt Kerstin Baumann, sei ein sorgsamer Umgang mit den Identitäten von Opfern wie Tätern so wichtig. Vorverurteilungen, weiß die Anwältin, sind eine gefährliche Sache.