Messerangriff auf Polizisten in Rosengarten: Mehrjährige Haft für Täter
Weil er seine Kinder nicht an das Jugendamt übergeben wollte, hat ein Vater in Rosengarten auf einen Polizeibeamten mit einem Messer eingestochen. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den 35-Jährigen am Montag wegen versuchten Totschlags.
Für fünf Jahre und sechs Monate muss ein 35 Jahre alter Mann aus Rosengarten (Landkreis Schwäbisch Hall) ins Gefängnis. Die erste Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts verurteilte den zweifachen Vater am Montag wegen versuchten Totschlags und tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten.
Mit diesem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung des Anklagevertreters. Oberstaatsanwalt Harald Lustig hatte auf sieben Jahre Freiheitsstrafe plädiert. Die Verteidigung sprach sich für eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung aus. Rechtsanwalt Michael Donath sah in der Messerattacke eine versuchte Körperverletzung.
Einsatz in Rosengarten: Angeklagter schlug Gerichtsvollzieher die Türe vor der Nase zu
Am 1. Juli 2025 versuchte ein Gerichtsvollzieher die fünfjährigen Zwillinge eines in Rosengarten wohnenden Paares auf richterlichen Beschluss des Amtsgerichts Schwäbisch Hall in Obhut zu nehmen und in eine Einrichtung des Jugendamts zu bringen. Nachdem der Angeklagte dem Gerichtsvollzieher mit den Worten „verpiss dich“ die Türe vor der Nase zugeschlagen hatte, verschafften sich drei Polizeibeamte mit Hilfe eines sogenannten Dietrichs Zutritt in die Wohnung. Ein vierter Polizist postierte sich hinter dem Haus, um eine mögliche Flucht zu verhindern.

Daraufhin kam es zu Wortgefechten und einem Gerangel, bei dem der Angeklagte mit Hilfe seiner Freundin vom Flur in die Küche hinter einem Vorhang verschwinden konnte, um blitzschnell mit einem Küchenmesser zurückzukommen und unvermittelt mehrfach auf einen der Polizisten einzustechen.
Richter in Heilbronn: Schutzweste schützt vor Verletzungen, aber nicht die Seele
Die Schutzweste des Beamten bewahrte ihn vor körperlichen Verletzungen. „Die Seele schützt sie aber nicht“, so der Vorsitzende Richter Martin Liebisch. Der 34-jährige Beamte, der in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, ist bis heute arbeitsunfähig. „Das verdeutlicht, welches Risiko die Beamten gehen“, so Liebisch weiter.
Die Kammer war überzeugt, dass der Angeklagte mehrfach auf den linken Oberkörper des Polizisten mit einem Brotmesser eingestochen hat. „Es grenzt an ein Wunder, dass nicht mehr passiert ist“, sagte Liebisch. Dabei habe auch der Angeklagte Glück gehabt. „Bei schwerer Verletzung oder Tod hätten wir eine andere Kategorie erreicht.“
Wuchtige Messerstiche auf Oberkörper des Polizeibeamten in Rosengarten
Mit großer Wucht habe der Angeklagte mehrfach mit dem spitzen Messer mit Wellenschliff im Bereich des Herzens, großer Blutgefäße und nahe des Halses des Geschädigten eingestochen. In diesem dynamischen Geschehen hatte der 35-Jährige nach Überzeugung der Richter die Absicht, den Polizisten zu verletzten. „Sie hatten vor, dem Polizeibeamten schwere Verletzungen zuzufügen und dabei in Kauf genommen, ihn zu töten“, sagte Liebisch.
Als Glück bezeichnete der Vorsitzende Richter, dass die Polizisten in der Situation zwar die Waffen gezogen, aber nicht geschossen hätten. Der Angeklagte sei daraufhin noch immer nicht bereit gewesen, die Kinder herauszugeben. Stattdessen zog er sich mit ihnen in den hinteren Wohnbereich zurück. Stunden später löste ein Spezialeinsatzkommando der Polizei die Situation auf.
Der Angeklagte hat zwar im Laufe der Verhandlung ein Teilgeständnis abgelegt, bis zuletzt aber behauptet, er habe nur zum Wohle seiner Kinder gehandelt. „Die Verantwortung für die Eskalation weisen Sie anderen zu“, sagte Liebisch. Nämlich dem Gerichtsvollzieher, der Polizei und dem Jugendamt. Das sei eine Verdrehung der Tatsachen. Mehrfach hätten Familiengericht und Jugendamt im Vorfeld einvernehmliche Lösungen gesucht. Diese Versuche habe der Angeklagte aber auf dreiste Weise ausgeschlagen.
Richter in Heilbronn: Angriff auf Polizeibeamte dürfen nicht toleriert werden
Auch wenn die Kammer mit ihrem Urteil unter der Forderung des Oberstaatsanwalts Harald Lustig geblieben ist, steht für Liebisch fest, dass Angriffe auf Polizeibeamte nicht toleriert werden dürfen. Ein Gerichtsurteil allein könne das nicht bewirken, so der Richter. Er sieht darin eine gesellschaftliche Aufgabe. „Alle müssen dafür sorgen, dass die Achtung wieder zunimmt.“
Liebisch erinnerte in der Urteilsbegründung an den Prozess eines mutmaßlichen Islamisten in Bad Friedrichshall, den die Kammer im Februar 2025 zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilte. Auch in diesem Fall hat der Angeklagte einen Polizeibeamten mit Messern angegriffen, die er nach dem Geschädigten warf. Er wollte damals von der Polizei erschossen werden.
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