Was gilt ab wann für meine Heizung?
Bis wann die kommunalen Wärmepläne vorliegen müssen und wie die Verzahnung mit dem neuen Heizungsgesetz aussieht.
Das Klima-Zentrum des Hohenlohekreises startete im April 2022. Von Beginn an wurde die kommunale Wärmeplanung forciert. Für Leiter Joachim Schröder ist sie "die Königsdisziplin im Klimaschutz". Die Stimme-Redaktion beantwortet die wichtigsten Fragen zum aktuellen Stand.
Warum haben die Kommunen im Kreis das Thema Wärmeplanung schon so früh aufgegriffen?
Weil Baden-Württemberg ein Vorreiter ist und die Wärmeplanung schon seit 2021 auf dem Schirm hat. Für alle Städte über 20 .000 Einwohner ist sie verpflichtend. Im Hohenlohekreis betrifft das nur Öhringen. Alle kleineren Kommunen können Wärmepläne freiwillig erstellen und werden vom Land gefördert. Kommunen mit mehr als 5000 Einwohnern können dies alleine tun, Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern müssen sich in Konvois zusammenschließen, die mindestens drei Kommunen umfassen. Das Klima-Zentrum machte hier sofort Dampf, als es im April 2022 begann.
Wie viele Konvois gibt es schon?
Drei. Sie tragen unterschiedliche Namen. "Wärmewerk" heißt der Zusammenschluss von Künzelsau, Ingelfingen, Kupferzell und Waldenburg. Unter "Hohenloher Perlen" firmiert die Kooperation zwischen Bretzfeld, Pfedelbach, Neuenstein und Zweiflingen. Den Konvoi "Mittleres Kochertal" bilden Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg.
Was ist mit dem Jagsttal?
Hier laufen aktuell Gespräche, einen vierten Konvoi zu formieren. Ziel ist, alle vier Jagsttalkommunen an Bord zu bringen, also Dörzbach, Krautheim, Mulfingen und Schöntal. Laut Klima-Zentrum gibt es "äußerst positive Signale", dass es dazu kommt.
Bis wann müssen die kommunalen Wärmepläne vorliegen?
Laut der landesrechtlichen Vorgaben für Baden-Württemberg müssen die dazu verpflichteten größeren Städte ihre Wärmepläne bis zum 31. Dezember 2023 vorlegen − also auch Öhringen. Für die kleineren Kommunen, die dies freiwillig machen, gibt es keine Zeitvorgaben.
Was fordert das Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung?
Dass alle Bundesländer verpflichtet werden, die kommunale Wärmeplanung umzusetzen. Alle Städte über 100. 000 Einwohner müssen ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 fertig haben, alle anderen Gemeinden bis Mitte 2028. So steht es in dem jüngsten Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums, der am 16. August vom Kabinett beschlossen und den Bundestag bis Jahresende passiert haben soll.
Diese Frist wäre dann auch für alle kleineren Kommunen im Hohenlohekreis bindend, die einen Konvoi gemäß Landesvorgabe gebildet haben. Das Klima-Zentrum hält es aber für "sehr wahrscheinlich", dass diese Wärmepläne schon vor 2028 fertig sind. Für Öhringen gilt trotzdem Ende 2023. Dies liegt daran, dass landesrechtliche Regelungen Bestandsschutz haben.
Ab wann gelten dann die Regeln des neuen Heizungsgesetzes?
Wenn der Bundestag das Heizungsgesetz im September beschließt, tritt es am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung wird damit verzahnt. Das heißt: Erst wenn ein Wärmeplan vorliegt, greifen die Regeln des Heizungsgesetzes − es sei denn, Häuser werden ganz neu gebaut. In Öhringen würde das Gesetz also schon ab 2024 gelten, in allen anderen Kommunen erst, wenn die Pläne bis spätestens Mitte 2028 vorliegen.
Warum wird das Heizungsgesetz mit der Wärmeplanung verzahnt?
Damit die Bürger genau wissen, wie sie in Zukunft klimaschonend heizen können. Sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird und sie so gar keine eigene Heizung mehr brauchen oder ob sie absehbar auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe oder andere klimafreundliche Lösungen umrüsten sollten.
Wenn der Wärmeplan in meiner Kommune vorliegt: Was bedeutet das dann für meine Heizung?
Die Pflicht zum Umstieg auf Heizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gilt ab 2024 zunächst nur für Neubauten − unabhängig von den Wärmeplänen. Für neue Heizungen in bestehenden Häusern gilt diese Regel erst, wenn ein Wärmeplan vorliegt. Gehen Heizungen kaputt, gibt es Übergangsfristen. Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
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