Haller Vater nach Brandenburg entführt und brutal gefoltert: Haftstrafen für Kidnapper
Siebeneinhalb Jahre schickt das Landgericht Heilbronn einen Mann ins Gefängnis, der einen Vater aus Schwäbisch Hall entführt hat. Der Hohenloher hatte hohe Schulden bei dem Berliner – und wurde von diesem brutal gefoltert.

Der Hauptangeklagte vergräbt sein Gesicht in beiden Händen. Tränen kullern, als Oberstaatsanwalt Harald Lustig siebeneinhalb Jahre Haft fordert - wegen erpresserischen Menschenraubs, räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung. Der 28-jährige Muhamed R. ahnt da längst, dass er lange in Haft bleiben wird. "Ich will mein altes Leben wieder", sagt er in seinen letzten Worten. "Ich hatte mal ein schönes, ein geregeltes Leben."
Doch das erhält er so schnell nicht zurück. Denn es kommt für den Haupttäter wie befürchtet: Der vorsitzende Richter Thomas Berkner folgt dem Antrag des Staatsanwalts in allen Punkten und verhängt die vollen siebeneinhalb Jahre Haft. Der Fall sei "als Drehbuch für einen actiongeladenen Thriller geeignet". Er beinhalte alle dafür nötigen Zutaten wie organisiertes Verbrechen, Folter und auch die brachiale Gewalt des SEK, als die Geisel nach rund 24 Stunden aus den Fängen der Kidnapper befreit wurde. "Was braucht es mehr für die Abendgestaltung? Leider war es kein Film, sondern ein reales Geschehen."
Bilanz der brutalen Folter: Finger gebrochen, in Nacken gebohrt, Beine durchschossen
Was war passiert? Die Tat ereignete sich am 21. März vergangenen Jahres am Hagenbacher Ring in Schwäbisch Hall. Muhamed R. fuhr frühmorgens mit seinem Kumpel Luka K. (26) von Berlin nach Hall, um offene Geldforderungen bei seinem Schuldner einzutreiben. Er verschleppte einen Haller Familienvater mit brutaler Gewalt in ein Dorf in Brandenburg, im Umland von Berlin. Auf der sechsstündigen Fahrt in den Norden brach R. mit Hammerschlägen die Hand des Opfers. Dort angekommen musste sich der Haller bis auf die Unterhose ausziehen und auf eine Plane setzen, wo Folterwerkzeug bereitlag.
Da alle Beteiligten Geständnisse abgelegt haben, ist die folgende brutale Folter unstrittig. Der Hauptangeklagte soll unter anderem mehrfach mit der Bohrmaschine in den Nacken des Opfers gebohrt, zudem mit scharfer Munition zweimal seinen Oberschenkel durchschossen haben. Nur die Säge, mit der ihm angedroht wurde, Finger abzutrennen, wurde nicht eingesetzt.
Das Opfer hatte beim Täter hohe Schulden - die auch den Täter in Bedrängnis brachten
Zu der grausamen Gewalttat gibt es eine Vorgeschichte. Der Haller Familienvater, der zum Opfer wurde, hatte den 28-jährigen Muhamed R. aus Berlin als Subunternehmer beauftragt, um ein Bauprojekt in Hessental zu realisieren, das er nicht bezahlen konnte. Es blieb eine hohe offene Forderung, die im August 2022 durch einen zusätzlichen Kredit des Berliners an den Haller um 100.000 Euro aufgestockt wurde. Doch auch dieses Geld floss nicht wie vereinbart zurück. Das spätere Opfer aus Hall geriet weiter in finanzielle Schieflage und schließlich in die Insolvenz.
Der offene Kredit brachte den späteren Täter in die Bredouille. Denn er hatte sich das Geld selbst aus zwielichtigen Kreisen geliehen. Ein Schlägerkommando überfiel ihn Mitte März am Kurfürstendamm in Berlin, wo es auch zu einer Schießerei kam.
Wohl aus Verzweiflung plante Muhamed R. die Entführung seines Schuldners - und wurde so vom Opfer zum brutalen Täter.
Die Tat versetzt ein ganzes Wohngebiet in Aufruhr - kurz nach einer Mordserie
Die Tat hatte sich bald nach einer Serie von Tötungsdelikten am Hagenbacher Ring in Schwäbisch Hall ereignet, wohl auch deswegen schlug der Fall hohe Wellen - wenngleich die Ereignisse nicht in Zusammenhanng stehen. Der Mörder in den anderen Fällen ist im Dezember zu lebenslanger Haft verurteilt worden - ebenfalls am Heilbronner Landgericht (wir berichteten).
Beim jetzigen Hauptangeklagten spielen auch Drogen eine Rolle. Richter Berkner meint, dass die Gewalt nicht so eskaliert wäre, hätte Muhamed R. kein Kokain genommen. Daher ordnet er an, dass R. drei Jahre regulär in Haft soll und danach weitere zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.
Auch ein Mittäter muss lange in Haft, ein dritter Beteiligter erhält Bewährung
Der zweite Angeklagte muss für fünfeinhalb Jahre in Haft, weil das Gericht überzeugt ist, dass Luka K. (26) nicht nur Fahrer war und ein Gehilfe, wie er beteuert hatte, sondern Mittäter. K. habe unter anderem das Opfer geschlagen und gefesselt. Der dritte Angeklagte Elvis M. wird nur als Gehilfe verurteilt, weil er zwar das Folterwerkzeug bereitgelegt, aber nicht wesentlich an den eigentlichen Gräueltaten mitgewirkt hat. Er bekommt zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Luka K. will noch entscheiden, ob er Revision einlegt. Die anderen sind mit dem Urteil einverstanden.
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