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Neubauprojekte im Hohenlohekreis
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Gericht stoppt schnelle Bauleitplanung. Was nun?

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Mit dem Paragrafen 13b wurden im Hohenlohekreis etliche Baugebiete entwickelt. Kann dort nun gebaut werden? Was passiert mit noch nicht rechtskräftigen Plänen?

Große Baugebiete wie der Limespark in Öhringen werden mit mehrstufigen Verfahren zur Baureife gebracht. Mit dem 13b wurden vor allem kleinere Gebiete entwickelt.
Foto: Yvonne Tscherwitschke
Große Baugebiete wie der Limespark in Öhringen werden mit mehrstufigen Verfahren zur Baureife gebracht. Mit dem 13b wurden vor allem kleinere Gebiete entwickelt. Foto: Yvonne Tscherwitschke  Foto: Tscherwitschke, Yvonne

Es gab eine Zeit, da verging keine Öhringer Gemeinderatssitzung, ohne dass nicht gleich mehrere Baugebietsentwicklungen nach Paragraf 13b Baugesetzbuch auf den Weg gebracht wurde. Und zwar flink. Denn der Paragraf 13b erlaubte ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung. Vorrangig dafür gedacht, Arrondierungen an bestehender Bebauung durchzuführen, um schnell Wohnraum zu schaffen. Im Laufe der Zeit wurde die Praxis mehr und mehr kritisiert, zumal immer mehr private Projekte im Rahmen von Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach Paragraf 13b so realisiert wurden. Von Goldgräberstimmung war im Gemeinderat Öhringen die Rede.

 


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Drei Verfahren sind in Öhringen noch nicht zu Ende gebracht. "Wir sind noch nicht soweit, dass wir den kompletten Überblick haben", sagt Bauamtsleiter Kai Langenecker.. Man werde sich die nächsten Tage einen Überblick verschaffen. Bis dahin möchte Langenecker keine verbindlichen Aussagen treffen. Zumal das Bauamt aktuell durch Personalwechsel und Urlaubszeit dünn besetzt sei und auch die jeweils Betroffenen noch nicht aufschrecken möchte.

Bebauungspläne in Bretzfeld liegen vorerst auf Eis

Benjamin Müller, Bauamtsleiter der Gemeinde Bretzfeld sagt: "Das müssen wir jetzt diskutieren." Fünf Gebiete wollte Bretzfeld mit dem Paragrafen 13b realisieren. Für drei davon gibt es bereits seit einem Jahr rechtskräftige Bebauungspläne. Doch ob das Landratsamt trotzdem Baugenehmigungen für private Vorhaben ausspricht, wenn die Grundlage dafür umstritten ist? Müller weiß noch nicht, wie das Landratsamt als Genehmigungsbehörde verfahren wird. Die beiden noch nicht rechtskräftigen Bebauungspläne liegen derweil auf Eis.

Das ist auch die Empfehlung des Landratsamtes. "Abwarten und die noch laufenden Verfahren ruhen lassen", empfiehlt die Genehmigungsbehörde. Noch liege das urteil nicht im Wortlauf vor und es gebe auch sonst keine Hinweise, wie nach dem Urteil mit rechtskräftigen Bebauungsplänen verfahren werden soll, erklärt Sascha Sprenger, Sprecher des Landratsamtes. Er geht davon aus, dass der Bund als Gesetzgeber noch Hinweise oder einen Erlass zum weiteren Vorgehen herausgeben wird.

Auch den Grundstückseigentümern und Bauwilligen sollte zum Abwarten geraten werden, sagt Sprenger, bis klar ist, wie mit Baugenehmigungen in betroffenen Gebieten umzugehen ist.

Viele Kommunen nutzten die vereinfachte Bauleitplanung

Außer in Öhringen und Bretzfeld wurde auch in anderen Städten und Gemeinden im vereinfachten Verfahren geplant. Das Landratsamt hat Kenntnis von insgesamt 34 Verfahren in den Gemeinden Schöntal, Forchtenberg, Mulfingen, Zweiflingen, Kupferzell, Neuenstein, Pfedelbach und Künzelsau. 18 davon haben Rechtskraft, 16 Verfahren laufen noch. Für sieben weitere Verfahren fanden Vorabstimmungen statt.

Was bedeutet das Urteil für die Städte und Gemeinden, die damit gearbeitet haben? "Sie werden einen Mehraufwand haben, weil bei noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplänen, die von dem Urteil betroffen sind, nun unter anderem der Flächennutzungsplan fortgeschrieben, die Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt werden muss." Die 13b-Verfahren waren davon befreit. "Die Verfahren sollten nun nach den Regeln eines klassischen Bebauungsplans fortgeführt werden", mutmaßt Sprenger.

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