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Paragraf ist nicht dafür da, den unbebaubaren Acker zu vergolden

  
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Der Paragraf 13b war gedacht, schnell Wohnraum zu schaffen. Doch er kam schnell als Betonparagraf in Verruf, findet unsere Autorin.

  

Die Idee bei Einführung des Paragrafen 13b war eine gute: Um dringend benötigten Wohnraum (vor allem in Ballungsgebieten) schnell zu bekommen, wurde mit dem 13b die Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung von Flächen im Innenbereich erleichtert, aber auch die Ausweisung von Wohnraum in Außenbereichen, wenn sie an bestehende Bebauung angrenzten. Vor allem kleinere Kommunen haben den 13b schnell für sich entdeckt, weil er die Bauleitplanung einfacher machte. Deshalb wurde der 13b auch schnell Betonparagraf genannt.

 


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Während Kommunen wie Bretzfeld einen verantwortungsvollen Umgang mit dem 13b an den Tag legten und nur im Anschluss an bereits bestehende Wohngebiete Bebauung damit forcierten und auch nicht davon abrückten, dass Wohngebiete nur da entstehen, wo die Gemeinde im Besitz der Flächen ist, wurden in Öhringen beispielsweise sehr viele private Vorhaben damit auf den Weg gebracht.

Das war dann nicht das Prinzip "Viel Wohnraum auf wenig Fläche für viele Menschen". Sondern eher die Möglichkeit für einige wenige, den bis dato unbebaubaren Acker zu vergolden und zum Bauland zu machen.

 

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