Geld für Bergbahn in Künzelsau: Hohenlohekreis fördert den Betrieb der Standseilbahn
Für die Bergbahn in Künzelsau gibt es jetzt eine Förderung vom Land Baden-Württemberg und dem Hohenlohekreis. Um wie viel Geld es sich handelt.

Die Standseilbahn in Künzelsau ist ein Unikat in der Region. Sie verbindet seit dem 3. Oktober 1999 das Wohngebiet Taläcker mit der Innenstadt und ist damit seit fast 25 Jahren in Betrieb. Bislang förderte das Land den städtischen Betrieb. Dies ändert sich jetzt.
Wie der Kreistag am 8. April mehrheitlich beschlossen hat, wird nun der Hohenlohekreis diesen Zuschuss zahlen: rückwirkend für 2021 bis 2023 sowie in diesem Jahr mit jeweils 30.000 Euro: also insgesamt 120.000 Euro. Und für die Jahre ab 2025 mit einem jährlichen Förderbetrag von 15.000 Euro.
Hohenlohekreis fördert Standseilbahn in Künzelsau – So kam es zu der Entscheidung
Wie kam es dazu? Der Hauptgrund für den Schwenk sind Bestimmungen im neuen ÖPNV-Gesetz des Landes, das seit 2020 gilt und mit einer Finanzreform einhergegangen ist.
Das heißt: Die Kreise bekommen mehr Geld, um den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) auf kommunaler Ebene zu sichern. Und sie erhalten mehr Entscheidungsgewalt, für welche Formen der Mobilität sie diese Mittel ausgeben. Im Falle der Künzelsauer Bergbahn ging es um die Frage: Sollte dessen Betrieb vom Kreis gefördert werden?
Förderung von Bergbahn durch Baden-Württemberg: So viel erhält Künzelsau direkt vom Land
Von 2001 bis 2020 bekam die Stadt Künzelsau jedes Jahr zwischen 30.000 und 80.000 Euro für ihre Standseilbahn - und zwar direkt vom Land. Eine Ausnahmeregelung machte dies möglich. Der Minister hatte damals entschieden, diese Ausgleichsleistungen für den rabattierten Schülerverkehr zu gewähren, obwohl eine Standseilbahn per se nicht "unter den Geltungsbereich der Verkehrsleistungen im Sinne des Personenbeförderungsgesetz" fällt, wie es in bestem Bürokratendeutsch in der Beschlussvorlage des Kreistags heißt.
Bedingung für Förderung von Standseilbahn: Das muss neu geregelt werden
Mit der ÖPNV-Finanzreform war das Land ab 2021 aus dem Spiel - und der Hohenlohkreis gefragt, ob er diese Ausnahmeregelung auf kommunaler Ebene fortführt, also den Betrieb weiter fördert. Das Ministerium empfahl dem Landratsamt, dies zu tun. Jetzt hat der Kreistag diesem Wunsch entsprochen. Bedingung ist, dass alle Tickets des Verkehrsverbunds HNV in der Bergbahn anerkannt und deren Verkauf dort möglich sein muss.
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