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Große Müll-Aktion in Hohenlohe: Kontroll-Team leert Biotonnen aus – Bewohnern droht Bußgeld

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Ab Mai 2025 darf Biomüll nur noch drei Prozent Fremdstoffe enthalten. Um Fehlwürfe zu minimieren, kontrolliert die Hohenloher Abfallwirtschaft strenger und verhängt bei Verstößen Bußgelder. 


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Wer seine Biotonne falsch befüllt, soll dies in Zukunft noch härter zu spüren bekommen. Am Dienstag (22. Oktober) startete in Öhringen eine Kontrollaktion, die viel schärfer und auffälliger ist als die bisherigen Sichtkontrollen der Müllwerker, die eher an der Oberfläche kratzten.

Jetzt geht es ans Eingemachte: mit speziell geschulten Teams in Schutzanzügen, die Biotonnen in allen Abfuhrbezirken des Hohenlohekreises stichprobenweise und unangemeldet vor der Abfuhr auf einem rollenden Seziertisch auskippen und den Inhalt auf unerlaubte Fremdstoffe überprüfen. Danach wandert der Müll wieder in die Behälter. Jede beanstandete Tonne wird mit rotem Klebeband gesperrt. Und ein weiterer Aufkleber gibt klar und deutlich zu verstehen: So nicht.


Biotonnen in Hohenlohe werden zur Kontrolle ausgekippt: Was künftig zusätzlich geahndet wird

Am häufigsten landet Plastik darin, aber auch Glas, Metall und anderer Restmüll. Seit 2018 kontrolliert die Abfallwirtschaft (AWH) die Biotonnen im Hohenlohekreis. Abfallberater Rainer Mugler ist das Gesicht dieser Aktion. Doch er allein und die Müllwerker werden des Problems seitdem kaum Herr.

Im Februar 2021 zog die AWH die Zügel schon einmal an: Seitdem werden Müllsünder, die erwischt wurden, extra zur Kasse gebeten – und müssen für Sonderleerungen je nach Tonnengröße zwischen 8,50 und 19,30 Euro zusätzlich zahlen. Dabei bleibt es auch im neuen Kontrollsystem.

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Nur: Die AWH will Verstöße jetzt noch strenger ahnden: je nach Schwere der Verschmutzung. Gravierende Fehlwürfe sollen so auch als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, die ein Bußgeld zur Folge haben können. Diese Sanktion ist durch die Abfallwirtschaftssatzung rechtlich gedeckt. 

Psychologische Wirkung von Hohenloher Müllaktion nicht zu unterschätzen

Hinzu kommt, dass die neue Kontrollaktion viel mehr Aufsehen erregen dürfte. Allein die Schutzanzüge wirken abschreckend. Der Grund ist: Sie sollen die AWH-Mitarbeiter vor gesundheitsgefährdenden Stoffen schützen.

Doch viel tiefgreifender ist die psychologische Wirkung. Keiner soll wissen, wann die Teams an den Abfuhrterminen zur Kontrolle anrücken. Nicht nur die üblichen Schwerpunkte wie Mehrfamilienhäuser in städtischen Gebieten werden stärker in Augenschein genommen, sondern alle Abfuhrgebiete im ganzen Hohenlohekreis.

Am Mai 2025 darf Biomüll nur noch drei Prozent Fremdstoffe enthalten

Wie lange dauert die Aktion? „So lange es notwendig ist“, schreibt die AWH. Den 1. Mai 2025 haben die Verantwortlichen dabei ganz besonders im Blick. Ab dann greift die neue Bioabfallverordnung. Das heißt: Verwerter von Biomüll können Chargen abweisen, wenn sie über drei Prozent Fremdstoffe enthalten. In privaten Biotonnen dürfen sogar nur noch ein Prozent Störstoffe enthalten sein.

Trotz aller bisherigen Sanktionen befinden sich momentan immer noch 15 bis 20 Prozent Störstoffe in den Tonnen. Dieser Wert muss also schleunigst massiv gedrückt werden. Sonst könnte es für alle Gebührenzahler sehr teuer werden. Denn der verunreinigte Biomüll muss als Restmüll verbrannt werden, was deutlich teurer ist. Das ist jetzt schon der Fall, nur sind die Grenzwerte noch nicht so streng.

Biotonnen-Kontrolle in Hohenlohe: Mit Fremdstoffen verunreinigter Bioabfall wirkt sich auf Abfallgebühren aus

Christoph Bobrich, Chef der AWH, mahnt: „Jeder mit Fremdstoffen verunreinigte Bioabfall hat direkte Auswirkungen auf die Abfallgebühren. Deshalb ist es umso wichtiger, dass schon jetzt alle auf eine saubere Trennung achten“ – und nicht erst ab Mai 2025. Die Kontrollaktion sei in dieser Form bislang einmalig im Land. 

Fakt ist: „Fremdstoffe im Bioabfall erschweren die Weiterverarbeitung als Kompost oder in Vergärungsanlagen erheblich“, sagt Landrat Ian Schölzel, der voll hinter dem schärferen Kurs der Abfallwirtschaft steht. „Unsere bisherigen Kontrollen haben zwar Verbesserungen gezeigt, doch der gewünschte Erfolg ist nicht überall sichtbar.“

Abfallwirtschaft darf im privaten Biomüll wühlen 

Viele Bürger werden sich nun womöglich fragen: Darf die AWH einfach so in meinem Müll wühlen? Ja, sie darf das. So steht es Schwarz auf Weiß in der aktuell gültigen Abfallwirtschaftssatzung des Kreises. Laut Paragraf 6 seien „Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen überlassungspflichtige Abfälle anfallen, verpflichtet, das Aufstellen von zur Erfassung notwendigen Behältnissen sowie das Betreten des Grundstücks zum Zwecke des Einsammelns und zur Überwachung des Getrennthaltens und Verwertung von Abfällen zu dulden.“ Im Hohenlohekreis gibt es rund 40.000 Biotonnen, die der AWH gehören. 

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