Frau in Schöntal-Westernhausen getötet: Staatsanwaltschaft erhebt Mord-Anklage
Nach der gewaltsamen Tötung einer Frau im Schöntaler Ortsteil Westernhausen muss sich ihr Schwiegersohn als Verdächtiger bald vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Der 46-Jährige steht unter Mordverdacht.
Etwa drei Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Schöntal-Westernhausen (Hohenlohekreis) hat die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage wegen Mordes beim Schwurgericht des Landgerichts Heilbronn erhoben. Das teilt Oberstaatsanwalt Harald Lustig mit. Wann der Prozess startet, wie viele Zeugen geladen sind sowie die Anzahl der Prozesstage – das ist aktuell noch nicht bekannt.
In Schöntal-Westernhausen war am frühen Dienstagmorgen, 13. Januar, eine 58-Jährige getötet worden. Der Ehemann hatte die Frau gegen 3.30 Uhr mit schweren Verletzungen im Ahornweg im Freien entdeckt. Dort verstarb sie wenig später, trotz des raschen Eintreffens der Rettungskräfte. Bereits früh sprachen Polizei und Staatsanwaltschaft von Mord.
Nach mutmaßlichem Mord an Frau: Menschen in Schöntal-Westernhausen entsetzt
Um zwischen Totschlag und Mord zu unterscheiden, müssen besondere Merkmale, wie beispielsweise Habgier, Heimtücke, das Verdecken einer anderen Straftat oder eine besondere Grausamkeit bei der Tötung vorliegen. Geschieht eine Tötung im Affekt, spricht man von Totschlag. Laut Paragraf 212 des Strafgesetzbuchs ist bei einer Verurteilung wegen Totschlags mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren zu rechnen. Wird jemand des Mordes für schuldig befunden, ist mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu rechnen.

Sowohl die Bewohner des kleinen Ortsteils mit seinen etwa 1000 Einwohnern als auch Schöntals Bürgermeister Joachim Scholz zeigten sich an den Tagen nach der Tat entsetzt und ergriffen. In der Tatnacht wollen Anwohner nahe des mutmaßlichen Tatorts in Schöntal-Westernhausen Hilferufe gehört haben.
Mutmaßlicher Mord in Schöntal-Westernhausen: 46-jähriger Schwiegersohn verdächtig
Als tatverdächtig gilt der 46-jährige Schwiegersohn der Getöteten. Zum mutmaßlichen Motiv, der Tatwaffe und den Verletzungen der Frau sind öffentlich bislang keine Informationen bekannt. Offenbar hat sich der Verdächtige bislang noch nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.
Die Erhebung der öffentlichen Anklage erfolgt, wenn die Ermittlungen einen hinreichenden Verdacht für den Zusammenhang einer Person mit einer Straftat bieten. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung erscheint dann die Verurteilung des Verdächtigen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wahrscheinlicher als ein Freispruch.
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