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Frau in Schöntal getötet: Das ist der aktuelle Ermittlungsstand

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Mehr als sechs Wochen nach dem mutmaßlichen Mord im Schöntaler Ortsteil Westernhausen äußert sich die Staatsanwaltschaft zum aktuellen Erkenntnisstand rund um die Tötung einer 58-Jährigen.


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Der Schock bei der Bevölkerung saß tief: Am frühen Dienstagmorgen, 13. Januar, wurde im Schöntaler Ortsteil Westernhausen eine 58-Jährige im Ahornweg schwer verletzt aufgefunden. Obwohl die Rettungskräfte rasch zur Stelle waren, starb die Frau noch am Fundort. Als tatverdächtig gilt der 46-jährige Schwiegersohn der Getöteten. Er sitzt in Untersuchungshaft. Es ist unklar, ob der Mann bereits polizeibekannt oder möglicherweise vorbestraft ist.

Stand der Ermittlungen nach mutmaßlichem Mord in Schöntal-Westernhausen

Weder zum Motiv noch zum genauen Tathergang oder den tödlichen Verletzungen machten die Staatsanwaltschaft oder die Polizei bislang nähere Angaben. Auch die Tatwaffe ist öffentlich noch unbekannt.

Wie Harald Lustig, Oberstaatsanwalt der Zweigstelle Schwäbisch Hall der Staatsanwaltschaft Heilbronn, auf Stimme-Nachfrage mitteilt, dauern die Ermittlungen zum Fall weiter an. Lustig erklärt: „Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er macht bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch.“

Der Fundort der toten Frau befindet sich im Ahornweg in Schöntal-Westernhausen.
Der Fundort der toten Frau befindet sich im Ahornweg in Schöntal-Westernhausen.  Foto: Donauer, Christoph

Tötung in Schöntal-Westernhausen: Unterschied zwischen Mord und Totschlag

Ob und wann es zu einem Prozess gegen den tatverdächtigen Schwiegersohn kommt, ist derzeit ebenfalls noch unklar. Besonders auffällig war, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft bereits bei der öffentlichen Bekanntgabe des Tötungsdelikts in Schöntal-Westernhausen von einem Mord sprachen. Das könnte auf besondere Umstände im Fall der getöteten Frau hindeuten.

Ein Mord liegt beispielsweise vor, wenn Motive wie Heimtücke, Habgier, Befriedigung des Geschlechtstriebs oder Verdeckung einer anderen Straftat vorhanden sind. Sofern eine Tötung im Affekt geschieht, spricht man von einem Totschlag. Die letztendliche Entscheidung, ob es sich bei einem Tötungsdelikt um einen Mord oder doch um einen Totschlag handelt, obliegt dem Gericht und ist zentraler Teil von Prozessen.  

Hilferufe während der Tatnacht in Schöntal-Westernhausen

Ein Totschlag wird laut Paragraf 212 des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist auch eine lebenslange Freiheitsstrafe denkbar. Wird jemand des Mordes für schuldig befunden, ist mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu rechnen.

Laut Anwohnern, die nahe des Fundorts leben, sollen in der Tatnacht Hilferufe zu hören gewesen sein. Schöntals Bürgermeister Joachim Scholz kannte die getötete Frau flüchtig, vom Sehen. Er sprach kurz nach dem Bekanntwerden von einer „schlimmen Tat“, die niemanden kaltlasse.

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