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Auf Verlangen weiter gesendet

Gerichtsprozess wegen Kinderpornos in Öhringen: 24-Jähriger verurteilt

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Ein junger Mann hat Kinderpornos besessen und auf Verlangen weiter versendet. Er gesteht seine Taten nur zögerlich, doch nur das rettet ihn am Ende vor einer möglichen hohen Strafe.

Von Renate Väisänen

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Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Mai 2024 hat die Polizei bei einem 24-Jährigen aus dem Altkreis Öhringen Bild- und Videodateien gesichert, die Kinder unter 14 Jahren und Jugendliche in sexualisierten Posen sowie bei sexuellen Handlungen mit Gleichaltrigen oder Erwachsenen zeigten.

Die Dateien soll der Beschuldigte laut Strafbefehl im Juni 2023 über das soziale Netzwerk Facebook hochgeladen haben. Des Weiteren verschickte der junge Mann mutmaßlich einige dieser Inhalte an verschiedene E-Mail-Adressen. Diese Anschuldigung wollte der Produktionshelfer nicht auf sich sitzen lassen. Er legte fristgerecht Rechtsmittel ein.

Wohnungsdurchsuchung im Altkreis Öhringen: Angeklagter gesteht nur scheibchenweise – und erfindet zunächst eine hanebüchene Ausrede

Bei seiner Verhandlung am Amtsgericht Öhringen beharrt der Mann, der ohne den juristischen Beistand erschienen ist, darauf, ohne eigenes Zutun mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein. „Mein Facebook-Account ist verloren gegangen. Jemand anderer muss diese Bilder auf mein Handy geladen haben“, erklärt er über einen Dolmetscher. Das sei allerdings schon einige Zeit her, meint er.


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Dieser Einlassung schenkt der Öhringer Strafrichter mit Blick auf die Beweislast der Akten jedoch keinen Glauben: „Es gibt keinerlei Hinweise, dass Ihr Smartphone gehackt wurde“, entgegnet er dem Angeklagten. Es könne auch sein, dass er die verbotenen Dateien versehentlich weitergeleitet habe, räumt der Angeklagte plötzlich ein. „Die betreffende Person hat mich gebeten, ihm einmal solche Sachen zu schicken“, sagt er.

Gerichtsprozess wegen Kinderpornos: Als der Richter deutlich wird, gesteht der Angeklagte schnell

Daraufhin wird der Strafrichter deutlich: Ohne ein Geständnis könne er als Angeklagter hier keine Strafmilderung erwarten. Diese Worte kommen bei dem 24-Jährigen an: „Ja gut, ich gebe es zu“, meint er geknickt. Er habe nicht gewusst, dass so etwas nicht erlaubt sei. „Glauben Sie, dass so etwas in Ihrer Heimat erlaubt ist?“, hält der Richter ihm dagegen. Der Beschuldigte verneint. „Ich habe einen Fehler begangen“, gibt er reumütig zu.

In der Beweisaufnahme wird die Kripo-Beamtin gehört, die mit der Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten beauftragt war. Schon bei der von ihr geführten Vernehmung habe der Beschuldigte behauptet, Opfer eines Hackerangriffs gewesen zu sein. Einen solche hätten die Beamten damals jedoch nicht feststellen können. „Auf dem besagten Handy waren ja auch Familienbilder des Mannes“, meint die Zeugin. In das Visier der Kripo sei der Angeklagte durch eine Meldung der amerikanischen Organisation NCMEC (Nationales Zentrum für vermisste und missbrauchte Kinder) an die deutschen Behörden gekommen, weiß ein weiterer Kripo-Beamter.

Urteil wegen Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte fällt vergleichsweise mild aus

Da der Beschuldigte bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, eine günstige Sozialprognose vorzuweisen und sich geständig gezeigt hat, plädiert der Anklagevertreter für eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie eine Geldbuße von 2600 Euro.

Das Urteil fällt sogar etwas milder aus: Der 24-Jährige bekommt sechs Monate auf Bewährung und eine Geldauflage von 1500 Euro auferlegt. Auf Rechtsmittel verzichten Anklagevertreter und Beschuldigter anschließend. Somit wird das Urteil rechtskräftig.

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