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Chefarzt-Kündigung in Öhringen: Klinik-GmbH legt gegen Urteil Berufung ein

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Das Arbeitsgericht Heilbronn hatte die Entlassung von Frank A. Wenger im Dezember für unwirksam erklärt. Der Mediziner arbeitet seit 5. Januar wieder in vollem Umfang im Hohenloher Krankenhaus Öhringen. 


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Das juristische Tauziehen um die von der Hohenloher Krankenhaus gGmbH gegen Professor Dr. Frank A. Wenger ausgesprochene Kündigung geht weiter. Nachdem das Arbeitsgericht Heilbronn die Demission des Chefarztes der Chirurgie am 11. Dezember in erster Instanz für unwirksam erklärte, hat die Klinik-Gesellschaft entschieden, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dies erklärt Ute-Emig Lange, Sprecherin der federführenden BBT-Gruppe, auf Anfrage der Stimme.

Dieser Schritt sei nach „sorgfältiger Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung“ erfolgt. „Die Klinik respektiert das gerichtliche Verfahren und die erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts“, so Emig-Lange weiter. „Professor Dr. Frank Wenger hat seine Tätigkeit als Chefarzt der Fachabteilungen Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie sowie der Unfallchirurgie am Hohenloher Krankenhaus im Rahmen eines geregelten Verfahrens am 5. Januar 2026 wieder aufgenommen.“

„Professor Dr. Wenger arbeitet wieder in gewohntem Umfang als Chefarzt“

Arbeitsaufnahme im Rahmen eines „geregelten Verfahrens“: Was bedeutet das? Emig-Lange: „Professor Dr. Wenger arbeitet wieder in gewohntem Umfang als Chefarzt“ der genannten Fachdisziplinen „und ist voll in die Versorgung der Patientinnen und Patienten eingebunden.“ Diese könnten sich, wenn sie eine Überweisung hätten, „wegen Terminen an das Sekretariat unter Telefon 07941 692331 wenden“.

Was zur fristlosen Entlassung führte, wird nicht kommuniziert

Ansonsten ist es schwer, an offizielle Statements zu gelangen. Weiterreichende Nachfragen der Redaktion wurden wie in der Vergangenheit von der BBT-Gruppe als Mehrheitseigentümerin der Klinik-GmbH nicht beantwortet. Frank A. Wenger äußert sich gar nicht. Er bleibt offenbar seiner von Beginn an gewählten Strategie treu, in diesem schwebenden juristischen Verfahren ganz zu schweigen. Auch die jüngste Stimme-Anfrage lief so ins Leere. Die Hohenloher Krankenhaus gGmbH hatte Wenger am 14. August gekündigt. Was führte zu der fristlosen Entlassung? Die Gründe werden nicht öffentlich kommuniziert – „aufgrund der juristischen Implikationen“, wie Emig-Lange immer wieder betonte.

Frank A. Wenger praktiziert seit 5. Januar wieder als Chefarzt der Fachabteilungen Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie sowie der Unfallchirurgie am Hohenloher Krankenhaus.
Frank A. Wenger praktiziert seit 5. Januar wieder als Chefarzt der Fachabteilungen Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie sowie der Unfallchirurgie am Hohenloher Krankenhaus.  Foto: Angelika Warmuth

Kündigung Wengers erntete viel Kritik und Unverständnis 

Die Kündigung des Chefarztes hat großen Wirbel verursacht. Viele aktuelle und ehemalige Patienten meldeten sich bei der Redaktion und waren schockiert bis besorgt, weil sie sehr positiv auf Wenger zu sprechen sind – ohne zu wissen, was wirklich vorgefallen war. In einem Brief an die Belegschaft hatte die Klinikleitung am 15. August lediglich erklärt: „Patienten sind nicht zu Schaden gekommen.“

Der Hohenloher Krankenhaus gGmbH schlug vonseiten verärgerter Bürger in der Folgezeit viel Kritik und Unverständnis entgegen. Verunsicherte Patienten mit festen OP-Terminen wussten plötzlich nicht, wer sie nun operieren und weiter behandeln sollte. Die BBT-Gruppe beteuerte: „Operationen wurden und werden wie geplant durchgeführt.“ Und: Die beiden „erfahrenen“ Oberärzte Dr. Manfred Megele und Dr. Lajos Toth würden die chirurgische Abteilung übergangsweise leiten.

Dies hat das Arbeitsgericht am 11. Dezember entschieden

Dann kam die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 11. Dezember. Es entschied: Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Chefarzt und der Hohenloher Krankenhaus gGmbH ist nicht aufgelöst und die Kündigung damit unwirksam. Die Beklagte, in dem Fall die Klinik-GmbH mit der BBT-Gruppe als Mehrheitseignerin, wurde von der Kammer dazu verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den Bedingungen seines Arbeitsvertrags vom März 2021 mit Ergänzungen in den Folgejahren weiter als Chefarzt der Fachabteilung Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Hohenloher Krankenhaus zu beschäftigen. Die BBT-Gruppe trägt die Kosten des Verfahrens. Den Streitwert hat das Gericht auf 132 000 Euro festgesetzt.

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