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Rettung in letzter Minute: Haller Diak-Klinik behält besondere Frühchen-Station

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Nach neuen Gesetzen hätte die Frühchenstation im Schwäbisch Haller Diak-Krankenhaus schließen sollen. Babys aus Hohenlohe hätten dann weit weg versorgt werden müssen. An Silvester hat das Gesundheitsministerium eine Sondererlaubnis erteilt.

Von Monika Everling

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Die Appelle haben genützt: Die Frühgeborenen-Station am Haller Diak-Klinikum bleibt Perinatalzentrum auf Level 1. Das bedeutet, dass dort auch weiterhin Babys intensivmedizinisch versorgt werden dürfen, die bei ihrer Geburt weniger als 1250 Gramm wiegen. Die Landesregierung hat die Erlaubnis dazu an Silvester verlängert – und damit am letztmöglichen Tag.

Die Entscheidung hat auch weitreichende Bedeutung für den Hohenlohekreis, denn auch im Öhringer Krankenhaus geborene Frühchen werden oft zur Behandlung nach Schwäbisch Hall geschickt.

Von der Erfahrung der Ärzte hängt alles ab – diese Zahlen bestimmen, was gilt:

Die Versorgung besonders früher Frühchen ist am Haller Diak seit mehr als zehn Jahren möglich, aber schon im jetzt zu Ende gehenden Jahr ging es nur noch mit Ausnahmegenehmigung des Sozialministeriums.

Zu früh geborene Babys dürfen weiterhin im Diak-Krankenhaus in Schwäbisch Hall behandelt werden - selbst, wenn sie bei der Geburt weniger als 1250 Gramm wiegen.
Zu früh geborene Babys dürfen weiterhin im Diak-Krankenhaus in Schwäbisch Hall behandelt werden - selbst, wenn sie bei der Geburt weniger als 1250 Gramm wiegen.  Foto: Bernd Thissen

Denn das Ministerium und die Krankenkassen gehen davon aus, dass eine bestmögliche Betreuung von diesen Winzlingen – deren Leben am seidenen Faden hängt – nur dann sicher ist, wenn nicht nur entsprechende Geräte vorhanden sind, sondern auch das Klinikpersonal genügend Erfahrung in diesem kritischen Bereich hat. Und diese Erfahrung wird angenommen, wenn in einer Klinik mindestens 25 solcher Babys pro Jahr versorgt werden. In Hall waren es in früheren Jahren nur 17 Frühgeborene mit weniger als 1250 Gramm. Im vergangenen Jahr waren es 21, also noch immer nicht die geforderte Mindestzahl.

Frühchenstation in Haller Diak-Klinik in Gefahr: Land Baden-Württemberg klagt gegen neues Gesetz

Dass es zunächst weitergehen kann, ist der Unterstützung durch Landesgesundheitsminister Manfred Lucha zu verdanken. Dieser hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Festlegung der Mindest-Fallzahl geklagt. Und da über diese Klage noch nicht entschieden ist, sollen auch in Schwäbisch Hall keine vorzeitigen Fakten geschaffen werden.

Ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung darüber war, dass das Haller Diak-Klinikum einen großen Einzugsbereich abdeckt. Hätte es seinen Level-1-Standard verloren, so hätten frühgeborene Babys nach Heilbronn, Stuttgart, Ulm oder Würzburg transportiert werden müssen.

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