Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt verbindlich fest, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden und unter welchen Bedingungen. Außerdem erstellt er verbindliche Richtlinien und Qualitätsstandards für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser.
Baden-Württemberg vor Gericht: Streit um Frühchenversorgung und Folgen für Heilbronn
Mit zwei anderen Bundesländern zieht Baden-Württemberg vor das Bundesverfassungsgericht, um gegen die Vorgaben zur Frühchenversorgung vorzugehen. Um was es genau geht und wie die Versorgungslage in Land und Region ist.
Babys, die zu früh zur Welt kommen, sogenannte Frühchen, benötigen eine besondere medizinische Versorgung. In Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 Frühchen unter 1250 Gramm nur noch in Kliniken behandelt werden dürfen, die mindestens 25 Frühchen pro Jahr versorgen. Der G-BA begründet die Entscheidung damit, dass so die Qualität der medizinischen Versorgung sichergestellt und verbessert werden würde. Das sehen die Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt anders und klagen nun gegen die Entscheidung vor dem Verfassungsgericht.
Regelung zur Frühchenversorgung: Baden-Württemberg klagt vor Bundesverfassungsgericht
Die Länder befürchten durch die Vorgabe eine Verschlechterung der Versorgung, möglicherweise sogar Versorgungsengpässe. Sie kritisieren zudem, der G-BA würde in die Verantwortung der Länder zur Sicherstellung der stationären Versorgung eingreifen und diese ausheben. „Es kann nicht die Einhaltung starrer Grenzen für die Erfüllung von Mindestmengen maßgebend sein, wenn es darum geht, eine flächendeckende Versorgung von Frühgeborenen sicherzustellen“, sagt der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne).

So läuft die Frühchenversorgung bei SLK-Kliniken im Raum Heilbronn
Die Regelung gilt bereits knapp eineinhalb Jahre – hat das bereits zu einer anderen Versorgung vor Ort geführt? Zumindest nicht an den SLK-Kliniken im Raum Heilbronn, wie ein Sprecher mitteilt. Im Jahr 2024 wurden bei SLK 26 Frühchen unter 1250 Gramm behandelt, im Jahr 2025 sind es zum Stichtag 31. Juli bisher 22 Frühchen.
„Als SLK-Verbund sind wir sowohl aktuell als auch bereits seit vielen Jahren als Perinatalzentrum der höchsten Versorgungsstufe, Level eins ausgewiesen und dadurch auch explizit für die Versorgung von Frühchen unter 1250g zugelassen.“ Unter Perinatalzentrum versteht man eine spezialisierte Klinik oder Abteilung, in der Schwangere, Neugeborene und insbesondere Früh- oder Risikogeburten medizinisch optimal betreut werden können. Meist sind Geburtsmediziner, Kinderärzte, Anästhesisten und Pflegekräfte auf einer solchen Station tätig. Das Perinatalzentrum wird bei SLK von der Frühchenstation der Kinderklinik und der SLK-Geburtshilfe gebildet und ist für den gesamten Stadt- und Landkreis Heilbronn zuständig.
Schnelle Erreichbarkeit von Perinatalzentren wichtig – ländlicher Raum nachteilig betroffen
Allerdings sei es möglich, dass einige Perinatalzentren, besonders im ländlichen Raum, diese Versorgungsstufe nicht werden halten können. So sieht der Verbund die Vorgabe des G-BA durchaus kritisch und schließt sich der Argumentation des Landesgesundheitsministers an. Erfahrung und Routine im Krankenhauswesen seien ein nicht unwesentlicher Qualitätsindikator, doch für Eltern sei besonders eine schnelle Erreichbarkeit entsprechender Zentren wichtig, hier sei besonders der ländliche Raum bereits nachteilig betroffen.
„Deshalb plädieren wir dafür, bei der Zuweisung der Perinatalzentrum der höchsten Versorgungsstufe die regionale Versorgungsstruktur höher zu gewichten und sich nicht uneingeschränkt an starren Fallzahlen festzuhalten“, so der Sprecher. Die Planung müsse weiterhin in der Verantwortung der Länder bleiben.
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe vertritt gegenteiligen Standpunkt
Anders sieht das unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. In einer Stellungnahme argumentierte der Verband bereits im Herbst 2023, dass die zentralisierte Versorgung ein wichtiger Schritt sei und erklärte, dass entsprechende Kliniken nicht aus der Versorgung „ausscheiden“, sondern als sogenannte Level zwei Klinik weiter bestehen bleiben.
Das bedeutet jedoch trotzdem, dass sie spezialisierte Leistungen während der ersten Lebenswochen nicht anbieten dürfen. Auch das Argument weiter Wege bis zu einer entsprechenden Klinik weist die DGGG mit dem Argument zurück, dass Frühgeburtlichkeit meist vorhersehbar sei und betroffene Schwangere in 95 Prozent der Fälle bereits vor der Geburt stationär betreut würden.
Gesundheitsministerium in Stuttgart: 20 Kliniken als Level-1-Standorte für die Frühchenversorgung
In Baden-Württemberg gibt es aktuell 20 Kliniken, die nach den Richtlinien des G-BA der Stufe Level eins zugeordnet sind. „Davon haben aktuell drei Kliniken eine Ausnahmegenehmigung vom Land erhalten, um die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zu gewährleisten“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion. „Andernfalls dürften diese Kliniken keine Frühgeborenenversorgung von Kindern unter 1.250 Gramm vornehmen, denn sie erreichen die Mindestmenge von 25 entsprechend der G-BA-Richtlinien nicht.“
Die Anzahl der Level-1-Standorte ist laut des Gesundheitsministeriums in Stuttgart aus derzeitigen Versorgungsgesichtspunkten ausreichend, eine Gefährdung der Versorgung sei in naher Zukunft nicht zu erwarten. Am Weg zum Bundesverfassungsgericht hält das Land trotzdem fest. „Die Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen“, erklärte Gesundheitsminister Lucha.


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