Grundschule Ernsbach vor dem Aus? Ortschaftsrat entscheidet diese Woche
In Ernsbach steht die Zukunft der dortigen Grundschule auf dem Spiel. Der Ortschaftsrat entscheidet am 22. Januar über eine mögliche Schließung – und muss laut Vereinigungsvereinbarung von 1972 ein Einvernehmen mit dem Gemeinderat erzielen.
Die Grundschule in Ernsbach ist etwas Besonderes. Das denken sich nicht nur die Gegner der Schließung, die ihre Meinung mit beschrifteten Herzen im Eingangsbereich deutlich machen. Das dachten sich schon die Verhandler bei der Kommunalreform Anfang der 1970er Jahre, bei der die Gemeinden Muthof und Ernsbach und die Stadt Sindringen mit der Stadt Forchtenberg zusammengelegt wurden. Sie haben in der sogenannten Vereinigungsvereinbarung von 1972 dem Ortschaftsrat Ernsbach und der anderen Orte für einige Themen Entscheidungsgewalt zugesprochen. Das ist außergewöhnlich, denn in der Regel kann der nur Empfehlungen an den Gemeinderat aussprechen, der die Entscheidungen in den Kommunen trifft.
Grundschule in Ernsbach: Schulwesen im ersten Absatz geregelt
Aber im Vertrag spielt die Grundschule eine wichtige Rolle: In Paragraf 14 – der bezeichnenderweise mit den Worten „Besondere Festlegungen“ überschrieben ist – ist das Schulwesen gleich der erste Absatz. Darin heißt es, der „bisherigen Gemeinde Ernsbach wird zugesichert, dass die Grundschule – mindestens einzügig – in Ernsbach verbleibt“, in der auch die Kinder aus Sindringen unterrichtet werden. Und dann der folgenschwere Satz: „Falls erforderlich, werden Grundschüler anderer Stadtteile in Ernsbach eingeschult.“

Das war bereits ein Thema bei einer öffentlichen Infoveranstaltung Anfang Dezember des vergangenen Jahres. Da hat Bürgermeister Michael Foss das Dilemma der Stadt Forchtenberg dargestellt: Wegen perspektivisch mangelnder Schülerzahlen droht eine Zusammenlegung der Klassenstufen – also zum Beispiel der ersten und der zweiten Klasse. Dass Kinder aus anderen Teilorten nach Ernsbach in die Schule gehen – wie es die Vereinigungsvereinbarung vorsieht –, sei den Familien nicht zuzumuten, sagte Foss damals. Denn sie müssten auf dem weiteren Weg nach Ernsbach an der Forchtenberger Grundschule vorbeifahren.
Ortschaftsrat Ernsbach muss sein Einvernehmen erteilen
Haben die Verhandler in den 70ern genau diesen Fall vorhergesehen und deswegen diesen Passus eingebaut? Das ist heute wohl nicht mehr nachzuvollziehen. Allerdings wussten sie damals schon, dass sich Zeiten ändern. Das zeigt sich in Paragraf 17 – „Abweichung von der Vereinbarung“: „Soweit es im Laufe der Zeit angezeigt erscheint und rechtlich zulässig ist“, könne von der Vereinbarung abgewichen werden. Wenn es dabei um eine Ortschaft geht, „muss mit dem Ortschaftsrat ein Einvernehmen hergestellt werden“. Das bedeutet: Eine Mehrheit muss für diese Änderung stimmen, „das haben wir mit dem Kommunalamt des Landratsamts geklärt“, sagt Bürgermeister Michael Foss im Gespräch mit unserer Redaktion.
Nicht nur der Ernsbacher Ortschaftsrat muss zustimmen
Deswegen wird es in der Ortschaftsratssitzung am Donnerstag, 22. Januar, im Rathaus Ernsbach eine wichtige Entscheidung geben: Der Abend beginnt um 19 Uhr mit einer Bürgerfragestunde, auf dem zweiten Tagesordnungspunkt steht die Grundschule Ernsbach.
Doch auch wenn sich der Ortschaftsrat Ernsbach für die Schließung entscheidet, ist das noch nicht endgültig. Der besagte Paragraf 17 sieht noch eine weitere Zustimmung vor: Auch zwei Drittel der Mitglieder des Gemeinderats müssen dafür stimmen. Der tagt am Dienstag, 27. Januar, im Sitzungssaal des Rathauses Forchtenberg.
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