Geiselnahme in Untermünkheim: Urteil in einem Fall mit besonderer Tragik
35 Jahre lang pflegt ein Mann seine Frau. Dann ist das Ende unausweichlich. Er kommt damit nicht klar, irrt herum, nimmt Geiseln. Die Polizei stoppt ihn mit einem Schuss ins Bein. Eine tragische Geschichte endet vor dem Landgericht Heilbronn.
„Warum? Diese Frage steht in diesem Fall über allem“, sagt Staatsanwalt Joachim Müller-Kapteina. Mit „diesem Fall“ meint er die Geiselnahme auf der Westumfahrung bei Untermünkheim (Landkreis Schwäbisch Hall) am 26. Mai 2024, begangen von dem 67 Jahre alten Mann, der gebrochen und mit kaputtem Bein vor ihm im Rollstuhl sitzt. Denn nur ein Schuss aus einer Polizeipistole konnte damals den Einsatz beenden, nachdem Zurufe und Pfefferspray wirkungslos gewesen waren.
Das hatten so die Zeugen vor der 9. Großen Strafkammer geschildert. Sie hatten von Todesangst gesprochen und erzählt, wie sie vom Angeklagten mit einem Messer bedroht worden waren. Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Wiederstand gegen Polizeibeamte – das sind die Anklagepunkte, die das Geschehen verkürzt wiedergeben. Und die üblicherweise mit fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, verweist Müller-Kapteina auf den Strafrahmen.

Geiselnahme in Untermünkheim: Gericht erkennt psychische Ausnahmelage an
Der in diesem Fall so gar nicht passen will. Der Sachverhalt ist unstrittig. Müller-Kapteina erinnert an die Aussage eines Familienmitglieds. 35 Jahre lang habe der Angeklagte seine Frau gepflegt, bei der 1989 Multiple Sklerose diagnostiziert worden war. Alles habe sich der Krankheit der Frau untergeordnet. Trotzdem sei der Angeklagte immer für die beiden Kinder da gewesen. Dann aber geht es der Frau schlechter, sie wird palliativ nach Hause entlassen. Sie sollte in ein Pflegeheim.
Doch das wollte der Angeklagte nicht, streitet deshalb mit den Kindern, spricht gar ein Hausverbot aus. Dann aber, zwei Tage vor der Tat, ruft er doch um Hilfe, er brauche eine Auszeit. Wo er zwischen dem 24. und dem 26. Mai am Abend war? Er weiß es nicht. Auch nicht, wie er nach Untermünkheim kam. Der Angeklagte lebt im Landkreis Heilbronn. Was auf der Straße bei Untermünkheim passierte, das ist für Müller-Kapteina die Manifestation der Überforderung. Gutachter Dr. Thomas Heinrich hat von einer akuten Belastungsstörung gesprochen.
Ungewöhnlicher Geiselnahme-Fall in Untermünkheim: Staatsanwalt sieht Suizidversuch
Für den Staatsanwalt sieht die Geiselnahme nach einem getarnten Selbstmordversuch aus. „Ich gehe jetzt, ich kann nicht mehr“, soll der Angeklagte gesagt haben. Und zu den Polizeibeamten, die ihm ins Bein schossen: „Nicht einmal das könnt ihr richtig.“ Das sind die Momente im Plädoyer, in denen sich der Angeklagte Tränen aus den Augen wischt.
„Es ist eine Situation mit großer Tragik“, sagt der Staatsanwalt. Mit Blick auf die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten und die günstigen Sozialprognosen, der gezeigten Reue und unter Berücksichtigung eines minderschweren Falls fordert er eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und Schmerzensgeld für ein Opfer.
Urteil nach Geiselnahme bei Schwäbisch Hall: Bewährungsstrafe für 67-Jährigen
Anwältin Sophie Bechdolf-Reif betont ebenfalls die psychische Ausnahmesituation für den Angeklagten und seine Familie. Der Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgt auch die 9 Große Strafkammer mit ihrem Urteil, bleibt sogar noch einen Monat darunter und reduziert das Schmerzensgeld auf 3500 Euro, zu zahlen an zwei Geschädigte.
„Wir haben hier einen total ungewöhnlichen Fall erlebt“, sagt die Vorsitzende Richterin. Einerseits sei die Geiselnahme ein schweres Delikt, andererseits wolle man für den Angeklagten eine bewährungsfähige Strafe. „Wir müssen die Taten in Bezug zum Täter setzen“, sagt sie und gibt ihm mit auf den Weg: „Schauen Sie, dass Sie mit dem Geschehenen abschließen können.“ Die Frau ist am 22. Dezember gestorben.
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