Stimme+
Schuss ins Bein beendet Geiselnahme
Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Ausnahmesituation: „Wussten nicht, was uns erwartet“

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Ein Mann bedroht mit einem Messer Verkehrsteilnehmer bei Untermünkheim. Von Bomben ist die Rede. Auf das Pfefferspray reagiert der Mann nicht. Erst ein Schuss aus einer Polizeipistole beendet das Szenario. Vor Gericht sagen die Polizeibeamten aus. 

Am Montag sagen die Polizeibeamten vor Gericht aus, die dem 67-Jährigen Angeklagten ins Bein geschossen haben, um die Geiselnahme bei Untermünkheim zu beenden.
Am Montag sagen die Polizeibeamten vor Gericht aus, die dem 67-Jährigen Angeklagten ins Bein geschossen haben, um die Geiselnahme bei Untermünkheim zu beenden.  Foto: Tscherwitschke, Yvonne

Es war alles andere als ein gewöhnlicher Einsatz, zu dem die Beamten des Reviers Schwäbisch Hall am Abend des 26. Mai 2024 gerufen wurden: „Es gingen ziemlich gleichzeitig mehrere Einsätze ein“, schildert die 22-jährige Polizeihauptmeisterin die Situation, als sie und ihr 38-jähriger Kollege an jenem Sonntagabend ins Auto stiegen.Der Abend sollte für beide damit enden, dass der 38-Jährige einem Mann auf der Westumfahrung ins Bein schießt, damit der aufhört, andere Autofahrer mit einem Messer zu bedrohen. Auch von Bomben, die er zünden wolle, ist zwischenzeitlich die Rede.

Zeugen sagen zu mutmaßlicher Geiselnahme aus

Der Prozess wegen Geiselnahme und Widerstand gegen Polizeibeamte gegen den 67-Jährigen Mann aus dem Landkreis Heilbronn hat mit der Einlassung des Angeklagten und der Vernehmung erster Zeugen vor der 9. Großen Strafkammer am Landgericht Heilbronn begonnen. Die Autofahrer, die der Angeklagte zum Anhalten gezwungen und mit seinem Messer bedroht hat, sprechen von Todesangst. Aus Sicht der Polizeibeamten war die Situation äußerst undurchsichtig, als sie zur B19 und zur Westumfahrung gerufen wurden. „Wir entschieden, erst zu sehen, was dort ist, dann hätten wir immer noch Richtung Steigenhaus weiterfahren können“, erklärt die junge Beamtin die Streckenwahl vor Gericht. Schon auf dem Weg dorthin seien ihnen Fahrzeuge mit Lichthupe entgegen gekommen. „So etwas habe ich noch nie erlebt“, sagt später ihr Kollege. Schon bald sehen sie mehrere abgestellte Autos, Menschen auf der Straße. Sie hätten das Polizeiauto mit etwas Abstand abgestellt. „Wir wussten nicht, was auf uns zukam“, beschreibt die Beamtin die Situation. „Dann sagte jemand: Der hat ein Messer.“ Zu dem Zeitpunkt habe sich der Mann mit dem Rücken zu ihnen in ein Auto gebeugt.

Zeugen schildern Schuss aus Polizeipistole

Sie hätten den Mann angeschrieben, ihm zugerufen, das Messer fallen zu lassen. Er hätte sich vom Auto weg- und zu den Beamten hingedreht, sei auf sie zugekommen. „Ziemlich nah“, sagt die Beamtin. Ihr Kollege habe die Hand an der Pistole gehabt. Sie hätte deshalb das Reizggasspray gezückt. „Als er immer weiter auf uns zukam, habe ich angefangen zu pfeffern“, sagt die Beamtin. Der Mann habe aber keine Reaktion gezeigt, sei weiter auf sie zugekommen. Aus drei Metern Distanz höchstens, habe sie das Reizgas versprüht. „Da hat mein Kollege dann geschossen“, erinnert sie sich. Erst habe sie gedacht, auch das hätte nichts gebracht, weil sich der Mann weiter auf sie zubewegte. Dann aber sei er umgeknickt.Der Mann habe die ganze Zeit etwas gesagt, erinnert sie sich. „Es war eine komische Situation.“ Die weiter eskaliert, als der Mann noch näher kommt: „Ich habe das erste Mal gepfeffert“.

Polizist hofft: Schusswaffe hoffentlich das letzte Mal gebraucht

Ihr 38-jähriger Kollege, der nach dem Studium in Villingen-Schwenningen auch erst zwei Jahre Streifendienst verrichtet hat, hat an diesem Abend das erste Mal seine Schusswaffe gebraucht. „Und hoffentlich das letzte Mal“, sagt er im Zeugenstand. Es sei eine Ausnahmesituation gewesen. „So etwas erwartet man nicht.“ Nach der Schussabgabe hätten er und die Kollegin sich noch um die Zeugen gekümmert, dann seien sie auf die Wache zurück gefahren. Wie bei solchen Einsätzen üblich, wurde gegen die beiden Beamten ermittelt. Mit dem Ergebnis, dass sie korrekt gehandelt hätten. Der Untersuchungsbericht wurde vor Gericht verlesen.Auch wenn korrektes Handeln bescheinigt wurde: Das Erlebnis beschäftigt die Beamten noch heute: „Man fragt sich schon, ob man etwas hätte anders machen können.“

Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben