Biberberater
Wie Biberberater des Hohenlohekreises auf die neue Biberverordnung blicken, greifen wir demnächst in einem Artikel auf.
Der Biber war bereits ausgerottet im Land Baden-Württemberg – jetzt soll seine Ausbreitung wieder eingeschränkt werden können. Das freut zum Beispiel die Fischer an der Jagst.
Der Biber spaltet die Gemüter. Nun hat die Landesregierung eine Verordnung angekündigt, die eine freie Ausbreitung des Tieres in Baden-Württemberg einschränkt. Sie erlaubt es, Biberdämme abzubauen, Biberbauten und -röhren zu zerstören, Biber zu vergrämen – oder, wenn all das nichts hilft, zu töten.
Die Verordnung gibt dafür viele mögliche Anlässe: „Zur Abwendung ernster forst-, land-, fischerei-, wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“, zum Artenschutz, im „Interesse der Gesundheit des Menschen“ und weitere Gründe nennt die Verordnung. Nötig ist dafür eine Allgemeinverfügung, die die untere Naturschutzbehörden, die in den Landratsämtern sitzen, ausstellen.
Doch welche konkreten Voraussetzungen gibt es für einen solchen Eingriff? Diese Frage könne das Sachgebiet Naturschutz des Landratsamts Heilbronn noch nicht beantworten, teilt Sprecher Andreas Zwingmann auf Nachfrage unserer Redaktion mit. „Dass die Biberverordnung definitiv kommen wird, hat man dort gestern Abend durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfahren“. Eine Pressemitteilung der Landesregierung zur neuen Biber-Verordnung ist bereits am Dienstag erschienen. „Wann sie jedoch offiziell verkündet wird und wann sie in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht klar“, berichtet Zwingmann. Die Pressestelle des Hohenlohekreises konnte die Anfrage vom Donnerstagmorgen bist Freitagmittag nicht beantworten.
Das Regierungspräsidium Stuttgart habe angekündigt, eine Veranstaltung für die unteren Naturschutzbehörden in ihrem Bereich zu organisieren, ergänzt Zwingmann. „In Zusammenhang damit dürfte sich vermutlich einiges konkretisieren.“

Gespannt auf die Umsetzung der neuen Verordnung ist auch Markus Hannemann, Vorsitzender der Fischhegegemeinschaft Jagst, einem Zusammenschluss von Vereinen und Gemeinden an der Jagst. „So blöd das jetzt klingt: Wir sind erfreut, dass da eingegriffen werden kann.“ Schon seit einiger Zeit fordert die Vereinigung Maßnahmen. Die Erlaubnis zum Abbau eines Biberdamms im Goldbach bei Dörzbach habe man nach einem Besuch von Regierungspräsidentin Susanne Bay erwirken können. Allerdings sei das noch nicht geschehen. Die Verordnung biete die Möglichkeit, das zu vereinfachen. „Wir müssen sehen, ob das wieder ein großes Prozedere wird“.

Die Wichtigkeit des Bibers für den Naturschutz betont die Pressemitteilung der Landesregierung: Nach der Ausrottung der Tierart in Baden-Württemberg habe sie heute wieder eine stabile Population erreicht. „Das kommt Natur und Mensch zugute: Durch die Bautätigkeiten des Bibers entstehen vielfach naturnahe Gewässer“. Er schaffe neue Lebensräume. „Für diese Renaturierungen müssen keine Steuergelder ausgegeben werden.“
In der Mitteilung werden Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Umweltministerin Thekla Walker (beide Grüne) und Peter Hauk (CDU) zitiert: Die neue Vorgabe solle Menschen, Natur und die Interessen der Landwirtschaft schützen. „Mit der jetzt erarbeiteten Verordnung ermöglichen wir ein verträgliches Miteinander von Mensch und Biber“, fasst Walker zusammen. Die Rechtsnorm soll „nun in der Fläche schnell zur Anwendung kommen“.
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