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Koalitionsvertrag und Sondervermögen 
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Schwarz-Rot will Schiene stärken: Mehr Geld für Kochertalbahn und Hohenlohebahn?

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Die Bundesregierung will den Schienenverkehr in Deutschland stärken. Was bedeutet das für Hohenloher Bahnstrecken, die elektrifiziert oder reaktiviert werden sollen? 


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Die neue Bundesregierung verspricht: Es gibt mehr Geld für den Schienenverkehr. Was bedeutet das für die Elektrifizierung der Hohenlohebahn zwischen Cappel und Hessental und die Reaktivierung der Kochertalbahn zwischen Künzelsau und Waldenburg? Beide Projekte werden gerade intensiver geprüft und bewertet, nachdem eine erste Kosten-Nutzen-Rechnung positiv ausgefallen war. Sind sie wirtschaftlich, können sie umgesetzt werden.

Ohne elektrifizierte Hohenlohebahn keine reaktivierte Kochertalbahn

Aber: „Die Reaktivierung der Kochertalbahn ist nach jetzigem Stand nur möglich, wenn die Elektrifizierung der Hohenlohebahn auch umgesetzt wird – umgekehrt gilt dies nicht“, erklärt das Verkehrsministerium des Landes auf Stimme-Anfrage. Wieso? „Weil der Betrieb auf der Kochertalbahn mit Stadtbahnfahrzeugen erfolgen soll, die auf eine Elektrifizierung angewiesen sind.“

Die Reaktivierung der Kochertalbahn sei nur möglich, wenn die Elektrifizierung der Hohenlohebahn auch umgesetzt wird. „Umgekehrt gelte das nicht“, erklärt das Landesverkehrsministerium.
Die Reaktivierung der Kochertalbahn sei nur möglich, wenn die Elektrifizierung der Hohenlohebahn auch umgesetzt wird. „Umgekehrt gelte das nicht“, erklärt das Landesverkehrsministerium.  Foto: Reichert, Ralf

Das Land verteilt die Bundes-Mittel für den Schienenverkehr in Baden-Württemberg. Mit Blick auf die im neuen Koalitionsvertrag fixierten Ziele hat das Verkehrsministerium „die klare Erwartung, dass die Schieneninfrastruktur im Land von dem neuen Sondervermögen des Bundes für die Infrastruktur profitieren und die Finanzierung maßgeblich verbessert wird“. Dabei seien „nicht nur die großen Korridore und Knoten in den Blick zu nehmen, sondern auch so wichtige effiziente Lückenschlüsse wie die Elektrifizierung der Hohenlohebahn, Bodenseegürtelbahn oder Brenzbahn“, so das Ministerium.

Das ist der aktuelle Planungsstand für die Hohenloher Bahnprojekte

„Aktuell werden im Rahmen des GVFG-Projekts die Fahrplankonzepte für die Hohenlohebahn in einer Betriebsprogrammstudie durch die DB InfraGO AG auf ihre Robustheit und Fahrbarkeit geprüft, auch um noch genauere Kenntnisse zum Infrastrukturbedarf zu gewinnen“, sagt das Ministerium. „Die Studie ist in Arbeit und wird voraussichtlich im Herbst 2025 abgeschlossen.“

Bei der Hohenlohebahn hat jetzt der Bund das Sagen

Gleichzeitig teilt das Landesverkehrsministerium mit, dass nun der Bund zuständig sei für die Hohenlohebahn und die Deutsche Bahn der eigentliche „Vorhabenträger“. Es ist damit also per se kein kommunales Schienenvorhaben mehr, sondern ein Bundesprojekt. Hintergrund ist, dass die Hohenlohebahn im Zuge des Ende 2023 in Kraft getretenen Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes als „Ausbaustrecke Öhringen-Schwäbisch Hall“ klassifiziert und in den „potenziellen Bedarf“ des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege aufgenommen wurde.

Neue Kosten-Nutzen-Rechnung betrachtet nur Fern- und Güterverkehr

„Es liegt nun am Bund, eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach den Kriterien des Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen“, berichtet das Ministerium. „Hierbei wird das Projekt nur nach seinem Nutzen für den Personenfernverkehr und Güterverkehr bewertet. Die Methodik unterscheidet sich daher erheblich von der Standardisierten Bewertung im Rahmen des GVFG.“ Das Fahrgastpotenzial bezieht sich bei Bundes-GVFG-Vorhaben auch und vor allem auf die Wirkung im Schienenpersonennahverkehr.

Doch nicht nur dies ist zentral für die Wirtschaftlichkeit, sondern etwa Umwelt- und Klimaschutz oder Daseinsvorsorge. Nach der Änderung 2019 werden diese Faktoren viel stärker gewichtet, weshalb kommunale Schienenprojekte viel höhere Chancen haben, „förderfähig“ zu werden, also ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen.

Kann die Hohenlohebahn vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden?

Diese Wirtschaftlichkeit muss auch bei einem solchen Bundesvorhaben erfüllt werden – freilich sind hier nur zwei Faktoren maßgeblich. Die Studie wird zeigen, ob es auch dafür ein positives Ergebnis gibt. Für den Güterverkehr ist die elektrifizierte Hohenlohebahn gar nicht als Hauptachse, sondern nur als Ausweichstrecke konzipiert. Und im Personenfernverkehr sind andere Strecken bislang bedeutender.

„Im Falle eines positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses kann die Ausbaustrecke in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufsteigen, der Ausbau kann dann durch den Bund vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden“, so das Ministerium.

Land fährt bei der Hohenlohebahn jetzt zweigleisig

Unabhängig von der Finanzierung aus dem GVFG oder aus dem Bundes-Bedarfsplan sei „das Land mit der DB bestrebt, die Elektrifizierung der Hohenlohebahn und die Reaktivierung der Kochertalbahn mit dem Hohenlohekreis voranzutreiben“. Es fährt nun also zweigleisig. „Die Förderung der Investitionen in die Reaktivierung der Kochertalbahn ist weiterhin – und es gab nie eine andere Planung – als GVFG-Vorhaben vorgesehen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Standardisierten Bewertung.“

Kleines Einmaleins der kommunalen Schienenförderung durch den Bund

Für kommunale Schienenprojekte gibt es in Deutschland grundsätzlich zwei Gesetze und Fördertöpfe. Sie sind vom Bund bereits vor über fünf Jahren mit mehr Mitteln ausgestattet worden, damit die Länder mehr Vorhaben fördern können, die Kreise und Kommunen anschieben und mitfinanzieren: so wie die Reaktivierung der Kochertalbahn. Dazu wurden 2020 das „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ oder Bundes-GVFG sowie das „Regionalisierungsmittelgesetz“ geändert.

Das erste fördert bauliche Investitionen zur Reaktivierung oder Elektrifizierung von Bahnstrecken mit bis zu 90 Prozent, das zweite ermöglicht, dass die Länder die Züge auch ordern und damit den konkreten Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sichern können.

Bund will Mittel für Investitionen und Betrieb aufstocken

Die Mehrzahl der vom Land ins Auge gefassten Ausbau- und Elektrifizierungsprojekte sei „für eine Finanzierung nach dem Bundes-GVFG“ vorgesehen, so das Verkehrsministerium. „Die Landesregierung begrüßt deshalb die im Koalitionsvertrag angekündigte Aufstockung der GVFG-Mittel. Davon können grundsätzlich auch Reaktivierungsprojekte in der Region Heilbronn profitieren“: also die Zabergäubahn, Bottwartalbahn oder Krebsbachtalbahn. Genauso wichtig sei die vom Bund angekündigte Erhöhung der Regionalisierungsmittel an die Länder, um ausreichend Züge bestellen zu können. 

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