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Stadt Heilbronn reagiert auf Vorwürfe zu Bettelbanden am Wollhaus

  
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Der Kommunale Ordnungsdienst hat am Mittwoch am Wollhauszentrum in Heilbronn kontrolliert. Anlass waren Klagen über Bettelbanden und Ladendiebstähle.


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Am Mittwochnachmittag war der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) mit einem größeren Aufgebot am Wollhauszentrum unterwegs. Eine „akute Problemlage“ sieht die Stadt Heilbronn dort aktuell nicht. Eine Sprecherin räumte allerdings ein, dass es zumindest „zeitweise“ zu „vermehrtem Betteln in der Innenstadt“ komme.

Ein Ladeninhaber im Wollhaus hatte Bettelbanden und Ladendiebstähle beklagt

KOD zeigt Präsenz am Wollhauszentrum: Stadt Heilbronn sieht keine „akute Problemlage“

Unterschieden werden müsse laut Stadtsprecherin zwischen dem erlaubten und dem verbotenen Betteln. Laut Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn ist ein stilles, nicht aufdringliches Betteln – das sogenannte Demutsbetteln – zulässig. Untersagt ist hingegen aufdringliches oder gar nötigendes Betteln, beim dem Personen bedrängt werden. Darunter fällt auch gewerbsmäßiges oder organisiertes Betteln sowie das Betteln von Minderjährigen.

Das sogenannte demütige Betteln in aller Stille ist in der Heilbronner Innenstadt erlaubt.
Das sogenannte demütige Betteln in aller Stille ist in der Heilbronner Innenstadt erlaubt.  Foto: Seidel, Ralf

„In solchen Fällen können Platzverweise ausgesprochen und Sicherheitsleistungen erhoben werden“, heißt es von Seiten der Stadt. Mit letzterem ist gemeint, dass das erbettelte Geld einbehalten wird. 

Betteln in der Innenstadt: Enge Abstimmung mit der Polizei

Bei seinen Kontrollen tritt der KOD laut Auskunft der Stadt nicht nur in Uniform auf. „Der KOD zeigt regelmäßig Präsenz im öffentlichen Raum und führt sowohl offene als auch zivile Kontrollen durch“, teilte die Sprecherin mit. Fallen tatsächlich organisierte Gruppen auf, stimmt sich der KOD in der Regel mit der Polizei über die Vorgehensweise ab.  

In privaten Bereichen wie etwa der Wollhaus-Tiefgarage dürfte der KOD jedoch nicht tätig werden. Dort seien die Eigentümer beziehungsweise Betreiber zuständig. 




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