Weihnachtsamnestie in Heilbronner JVA: Wer früher entlassen wird – und warum
Weihnachten im Kreis der Familie statt hinter Gittern: Gefangene aus Heilbronn sind vorzeitig entlassen worden. Warum die Entscheidung nicht bei der JVA liegt und wer davon profitiert.
Vier Gefangene der Justizvollzugsanstalt Heilbronn sind im Rahmen der diesjährigen Weihnachtsamnestie vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Sie können die Feiertage bereits in Freiheit und im Kreis ihrer Familien verbringen. Möglich sind weitere Entlassungen – abhängig von noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidungen.
Gefangene aus der JVA Heilbronn dürfen Weihnachten im Kreis ihrer Familien feiern
Die Weihnachtsamnestie ist ein jährlich wiederkehrender Erlass des Justizministeriums und gilt als humanitärer Gnadenerweis. Allerdings profitieren davon nur ausgewählte Strafgefangene, wie Anstaltsleiter Andreas Vesenmaier betont. „Es gibt klare Vorgaben, an die wir gebunden sind“, sagt er.
Derzeit sind in der JVA Heilbronn rund 250 bis 260 Gefangene untergebracht. Normalerweise bietet die Anstalt Platz für etwa 330 Insassen, aufgrund von Baumaßnahmen ist die Belegung jedoch reduziert. Trotz dieser Einschränkungen sei die Anstalt – wie viele andere im Land – überbelegt, erklärt Vesenmaier. Da Heilbronn eine sogenannte Langstrafenanstalt ist, in der Freiheitsstrafen ab einem Jahr und drei Monaten vollstreckt werden, profitieren vergleichsweise weniger Gefangene von der Weihnachtsamnestie als in Anstalten mit Kurzstrafenzuständigkeit.
Voraussetzungen für die Weihnachtsamnestie: Stichtage, Mindesthaftdauer und Verhalten
Entscheidend für eine vorzeitige Entlassung ist, dass das reguläre Strafende in einem festgelegten Zeitraum liegt – in diesem Jahr zwischen dem 13. November 2025 und dem 6. Januar 2026. Zudem müssen die Gefangenen mindestens seit dem 1. September 2025 in Haft sein. „Was nicht geht, ist, dass jemand eine sehr kurze Strafe hat, erst im Oktober inhaftiert wird und dann schon wieder entlassen wird“, erklärt der Anstaltsleiter.

Auch das Verhalten während der Haft spielt eine zentrale Rolle. Wer während des Vollzugs Straftaten begeht oder schwere Disziplinarverstöße – etwa Angriffe auf Bedienstete – verübt hat, wird ausgeschlossen. Gleiches gilt bei laufenden Auslieferungsverfahren oder absehbaren Abschiebungen.
Kontakt mit Familie an Weihnachten hat stabilisierende Wirkung
Die Entscheidung über eine Entlassung trifft allerdings nicht die JVA selbst. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Die Justizvollzugsanstalt prüft lediglich, welche Gefangenen grundsätzlich infrage kommen, meldet mögliche Hinderungsgründe und setzt die Entlassungen nach Anordnung um.
Hinter der Weihnachtsamnestie steht aus Sicht des Anstaltsleiters vor allem der Gedanke der Resozialisierung. Ziel des Strafvollzugs sei es, Gefangene auf ein straffreies Leben nach der Haft vorzubereiten. „Dazu gehören ganz maßgeblich stabile familiäre Kontakte“, sagt Vesenmaier. Gerade an Weihnachten sei die Trennung von Partnern und Kindern für viele besonders belastend. Die Möglichkeit, die Feiertage im familiären Umfeld zu verbringen, könne stabilisierend wirken und den Wiedereinstieg in den Alltag erleichtern.
Frühere Entlassung erleichtert Behördengänge
Hinzu komme ein praktischer Aspekt: Während der Feiertage seien viele Behörden geschlossen oder personell eingeschränkt. Die frühere Entlassung ermögliche es den Betroffenen, sich rechtzeitig um Wohnung, Arbeit oder Behördentermine zu kümmern. „Unterm Strich dient die Weihnachtsamnestie auch der Gesellschaft“, so Vesenmaier. „Je besser die Eingliederung gelingt, desto geringer ist das Risiko, dass jemand erneut straffällig wird.“
Die vier Gefangenen aus Heilbronn sind bereits entlassen. Ob noch weitere folgen, wird sich in den kommenden Tagen entscheiden.
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