Videoüberwachung am Heilbronner Marktplatz stockt – diese Hürden bremsen das Projekt
Einige Detailfragen zur Videoüberwachung am Heilbronner Marktplatz sind weiter offen. Der Datenschutz ist dabei ein heikles Thema – aber nicht das einzige.
Diesen Sommer soll die Videoüberwachung des Heilbronner Marktplatzes starten. Der Sommer ist da, die Kameras nicht. Ob sie vor Herbstbeginn in Betrieb gehen, ist ungewiss. Einige Detailfragen zur Umsetzung des Vorhabens sind offen. Das betrifft auch den Datenschutz.
Dr. Tobias Keber, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit in Baden-Württemberg, hält eine präventive Videoüberwachung am Marktplatz für zulässig. Das Heilbronner Polizeipräsidium habe aktuelle Zahlen zur Deliktsbelastung am Marktplatz übermittelt und dargelegt, dass es sich derzeit um einen Kriminalitätsschwerpunkt handelt, teilt die Pressestelle auf Anfrage der Heilbronner Stimme mit. Zudem gebe es im Vergleich zu den Vorjahren einen kontinuierlichen Anstieg, so dass künftig mit weiteren Straftaten zu rechnen sei. „Damit kann die Einrichtung einer Videoüberwachung am Marktplatz begründet werden.“ Aber: Diese sei so „grundrechtsschonend“ wie möglich umzusetzen.

Polizei Heilbronn prüft, wo die Kameras am Marktplatz exakt positioniert werden sollen
Das Polizeipräsidium Heilbronn hat ein Konzept ausgearbeitet, wie viele Kameras wo exakt aus taktischer Sicht am sinnvollsten zu positionieren sind, erklärt Sprecher Marcel Dominke. Ob sich die Vorstellungen genauso verwirklichen lassen, wird sich jedoch erst nach Rücksprache mit der Fachfirma herausstellen, die die Kameras installiert.
Ist der vorgesehene Mast überhaupt tragfähig? Hält die Kamera auch bei starkem Wind? Ist eine Stromversorgung gesichert? Kommen 360-Grad-Kameras infrage? Welche Bereiche erfassen sie? Ein Faktor sei etwa die Gastronomie, nennt Dominke ein Beispiel. „Nicht jeder will sich beim Eisessen filmen lassen.“ Die Expertise einer Fachfirma ist gefragt. Die ist noch nicht gefunden. Das Vergabeverfahren läuft, teilt Suse Bucher Pinell, Pressesprecherin des Heilbronner Rathauses, mit.

Steht das Konzept im Detail, wird es auf die Einhaltung des Datenschutzes geprüft. „Bei einer solchen Maßnahme werden immer Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt, die hierfür keinen Anlass gegeben haben“, erklärt die Pressestelle des Datenschutzbeauftragten Tobias Keber. Er kündigt an, die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben genau zu prüfen. So sei wichtig, dass die Videoüberwachung auf die Zeiträume begrenzt bleibt, in denen der Großteil der Straftaten begangen wird.
Aufzeichnungen vom Heilbronner Marktplatz sollen in der Regel binnen 72 Stunden gelöscht werden
Polizeibeamte sollen an Bildschirmen im Präsidium beobachten, was die Kameras am Marktplatz aufnehmen. Gleichzeitig soll bei Bedarf eine Interventionsstreife schnell vor Ort sein. „Die Aufnahmen sind unverzüglich, spätestens jedoch nach vier Wochen zu löschen“, weist die Datenschutz-Pressestelle auf die Rechtslage hin. Unverzüglich bedeute in der Regel nach 72 Stunden.
Die Zulässigkeit der Videoüberwachung soll in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Der Datenschutzbeauftragte begründet das Vorgehen mit der Schwere des Grundrechtseingriffs. „Die Evaluationsberichte werden wir uns genau anschauen. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, müssen die Kameras wieder abgeschaltet werden.“ Gleiches gilt bei Kundgebungen und Versammlungen. „Bereits bei der Anbahnung einer Versammlung müssen die Kameras vollständig deaktiviert werden.“
Für den Datenschutzbeauftragten stellt die Videoüberwachung nur einen Baustein in einem Gesamtkonzept zur Verbesserung der Situation am Marktplatz dar. Sie sei auch kein Allheilmittel zur Kriminalitätsbekämpfung. Für bestimmte Straftaten, wie etwa Delikte aus dem Bereich der Gewaltkriminalität, entfalte sie so gut wie keine präventive Wirkung. „Zudem kann es dazu kommen, dass Straftaten nur verdrängt werden.“

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