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Heilbronn

Versuchter Mord in Waldenburg? Angeklagter soll in Haft mit Tat geprahlt haben

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Im Prozess gegen drei Angeklagte wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes in Waldenburg wurden am Dienstag weitere Zeugen gehört. Einer der Angeklagten soll im Gefängnis damit geprahlt haben, Auftragsmörder zu sein.


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Im Gefängnis habe er schon viel erlebt, sagte ein Zeuge am Dienstag vor der ersten Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts. „Aber mit seinen Äußerungen kam ich an meine moralische Grenze.“ Der Zeuge, der derzeit selbst wegen Körperverletzung Strafgefangener ist, kennt den Angeklagten F. aus der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall. „Vom ersten Tag an hat er sich als Auftragsmörder aufgespielt“, sagte der Zeuge.

Nach dem Prozessauftakt Anfang Januar habe F. damit angegeben, dass seine Verhandlung im Fernsehen zu sehen ist. Daraufhin habe er sich den Beitrag angeschaut, so der Zeuge weiter. Dabei habe er erfahren, dass F. am helllichten Tag eine Frau vor einem Kindergarten in Waldenburg (Hohenlohekreis) mit einem Auto habe totfahren wollte. „Das war der Knackpunkt für mich“, sagte der Zeuge. Mit F. habe er nichts mehr zu tun haben wollen. Auch andere Gefangene hätten sich von ihm abgewandt.

Angeklagter soll Komplizen mit dem Mord an Ex-Frau beauftragt haben

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Oberregierungsrätin Miriam Birk-Braun, beschuldigt die drei Angeklagten des gemeinschaftlich versuchten Mordes. Dabei soll K. die beiden Angeklagten F. und G. beauftragt haben, gegen Bezahlung seine Exfrau zu ermorden. F. soll das Opfer daraufhin am 23. Mai 2025 mit einem Ford Focus vor einem Kindergarten in Waldenburg angefahren haben. Seine Freundin G. habe ihm bei den Vorbereitungen für die Tat geholfen, so Miriam Birk-Braun.

Die finanzielle Situation des mutmaßlichen Auftraggebers K. sei geordnet gewesen, so ein Polizeibeamter im Zeugenstand. Im Gegensatz zu den finanziellen Verhältnissen der Angeklagten F. und G.. Sie seien unter anderem von ihren Eltern unterstützt worden. Immer wieder habe es Bareinzahlungen gegeben.

Seit Anfang Januar stehen drei Angeklagte vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinsamen versuchten Mord in Waldenburg vor.
Seit Anfang Januar stehen drei Angeklagte vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinsamen versuchten Mord in Waldenburg vor.  Foto: Berger, Mario

Bereits Mitte März hatte ein Zeuge den Angeklagten K. schwer belastet. Unter anderem hatte er gesagt, er selbst sei von K. gefragt worden, ob er seiner Frau eine Abreibung verpassen könne. Erinnert hatte er sich in der Hauptverhandlung häufig erst dann, wenn ihm der Vorsitzende Richter Martin Liebisch seine Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung im Juni 2025 vorgehalten hatte.

Belastungszeuge soll bei polizeilicher Vernehmung unter Drogeneinfluss gestanden haben

Damals stand er aber offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, was bei der Vernehmung auch bekannt war. Laut Vernehmungsprotokoll hatte er gesagt, dass er gerade verwirrt sei. Am Dienstag sagte einer der vernehmenden Polizeibeamten, dass der Befragte keinerlei Ausfallerscheinungen gehabt habe.

Die Verteidigerin von K., Anke Stiefel-Bechdolf, kritisierte, dass hierüber im Protokoll nichts zu lesen sei. Außerdem habe man den Zeugen im Unklaren darüber gelassen, in welchem gesundheitlichen Zustand die Geschädigte sich befunden hat. Zur Sache hieß es im Protokoll zudem, dass der Vorwurf versuchter Mord und Handel mit Betäubungsmittel laute. Dabei sei dem Zeugen offenbar nicht erklärt worden, dass sich der Vorwurf des versuchten Mordes nicht gegen ihn richte. „Ein Trick des Ermittlers“, kommentierte Anke Stiefel-Bechdolf.

Ob dem Zeugen bei seiner polizeilichen Vernehmung in Aussicht gestellt wurde, in seinem eigenen Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetztes zu profitieren, würde er wegen des versuchten Mordes in Waldenburg kooperieren, blieb am Dienstag letztendlich unbeantwortet. Vor Gericht hatte der Zeuge Mitte März die Aussage dazu verweigert.

Richter halten an Haftbefehl gegen Freundin des Tatausführenden fest

Abgelehnt hat die Kammer den Antrag des Verteidigers von G., Michael Traub. Er hatte beantragt, den Haftbefehl gegen seine Mandantin aufzuheben. Nach der Einlassung von F. sowie der Auswertung von Chatverläufen bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, so der Anwalt.

Die Richter sehen die Angeklagte aber offenbar weiter eingebunden in das Tatgeschehen. Unter anderem soll sie laut Staatsanwaltschaft bei der Vorbereitung der Tat eingebunden gewesen sein und dabei geholfen haben, die Gewohnheiten der Geschädigten auszuspionieren.

Die Geschädigte hat den mutmaßlichen Mordanschlag verletzt überlebt. Ihr Leben hat sich seitdem grundlegend verändert. Sie ist in einem Zeugenschutzprogramm und lebt mit ihrer Tochter an einem geheimen Ort, der selbst Freunden und Verwandten unbekannt sein soll.




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