Die deutsche Rechtsprechung unterscheidet im Strafgesetzbuch bei vorsätzlichen Tötungsdelikten in den Paragrafen 211 und 212 zwischen Totschlag und Mord. Ausschlaggebend dafür sind eine Reihe von Merkmalen. Um einen Mord handelt es sich unter anderem dann, wenn eine besondere Verwerflichkeit der Tat oder Motive wie etwa Mordlust, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit oder die Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat vorliegt. Im Prozess vor der Heilbronner Schwurgerichtskammer unterstellt die Anklage Habgier und Heimtücke.
Versuchter Auftragsmord an Ex-Frau in Waldenburg – Angeklagte schweigen
Seit Donnerstag müssen sich drei Angeklagte aus dem Hohenlohekreis vor dem Heilbronner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem gemeinschaftlich versuchten Mord vor.
Unter anderem gemeinschaftlich versuchten Mord sowie gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs wirft die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Oberregierungsrätin Miriam Birk-Braun, den Angeklagten im Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts vor. Der Plan sei perfide gewesen. Vor einem Kindergarten in Waldenburg sollte die nichts ahnende Geschädigte und Ex-Frau des Angeklagten K. am 23. Mai 2025 gegen 13:18 Uhr mit einem Pkw überfahren werden. Ziel sei es gewesen, die Frau zu töten.
Beim Prozessauftakt am Donnerstag schwiegen alle drei Angeklagten. Weder zu ihren persönlichen Verhältnissen noch zur Sache wollten sie Angaben machen. Über das mögliche Motiv des Anstifters wurde vorerst nichts bekannt. Den beiden anderen Angeklagten warf die Oberregierungsrätin Habgier vor.

Versuchter Auftragsmord an Ex-Frau in Waldenburg: Anstifter soll fünfstelligen Geldbetrag versprochen haben
Immerhin soll der 41 Jahre alte Ex-Mann der Geschädigten den beiden 28 und 33 Jahre alten Beschuldigten F. und G. zwischen 10.000 und 15.000 Euro angeboten haben. Damit, so die Vertreterin der Anklage, wollten sich die in Öhringen wohnenden beiden Angeklagten aus ihrer offenbar „finanziell misslichen Lage“ befreien.
Mit einem Ford Focus mit falschen Kennzeichen soll der Angeklagte F. die Geschädigte angefahren haben, als sie ihr dreijähriges Kind gerade vom Kindergarten abholen wollte. Nachdem er sie mit dem Stoßfänger erfasst habe, sei die Geschädigte auf die Straße geschleudert worden. Daraufhin sei F., der offenbar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, davongefahren. Laut Oberregierungsrätin mit dem sicheren Gefühl, den Auftrag erledigt zu haben.
Die Angeklagten sollen die Tat monatelang geplant haben
Bereits seit Februar 2025 soll das Trio den Plan ausgeheckt haben. Der in Bretzfeld wohnende Auftraggeber K. habe F. und G. einen Vorschuss in Höhe von rund 4400 Euro bezahlt. Weil er trotz der Trennung wegen des gemeinsamen dreijährigen Kindes noch immer Kontakt zu seiner Ex-Frau gehabt habe, habe er über ihre Gewohnheiten gut Bescheid gewusst, so Birk-Braun. Diese Informationen habe er den beiden anderen Angeklagten weitergegeben.
Die Tötung sollte wie ein Unfall aussehen, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Und: „Sie sollte nichts ahnen“, habe der gemeinsam gefasste Tatplan gelautet. Immer wieder sei G. an der Waldenburger Wohnung der Geschädigten vorbeigefahren. Auch der Kindergarten sei von ihr immer wieder angesteuert worden. Um den Tagesablauf des Opfers zu ergründen, so die Anklagevertreterin.
Die Geschädigte hatte offenbar keine Chance gehabt, sich zu schützen
Am 23. Mai seien die Angeklagten schließlich zur Tat geschritten. Mit einem silberfarbenen Ford Focus und falschen Kennzeichen sei F. mit 30 bis 40 Stundenkilometer auf den Gehweg vor dem Kindergarten gefahren, um die Geschädigte zu überfahren, als sie mit dem Rücken zu ihm stand. Das Opfer habe ihr Kind vom Kindergarten abholen wollen. Sie sei vollkommen arglos gewesen und habe keine Möglichkeit gehabt, sich zu schützen. „Ihm kam es darauf an, dass sie sterben würde“, sagte die Oberregierungsrätin.
Bei dem Aufprall sei die Ex-Frau des mutmaßlichen Auftraggebers zwar „abstrakt in Lebensgefahr gewesen“. Am Ende erlitt sie Schürfwunden, Unterblutungen und Schwellungen im Gesicht und am übrigen Körper.
Gemeinschaftlich versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung
Dem türkischen Staatsbürger F. wirft die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gemeinschaftlich versuchten Mord, gemeinschaftliche gefährliche Köperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Die in Russland geborene deutsche Staatsbürgerin G. wird des gemeinschaftlich versuchten Mordes, der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr beschuldigt.
Der in Bosnien-Herzegowina geborene deutsche Staatsbürger K. muss sich wegen Anstiftung zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
Für den Prozess sind bis Ende März 18 Prozesstage angesetzt. Nach rund einer Stunde wurde die Verhandlung bis 20. Januar um 9 Uhr unterbrochen.
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