Landgericht Heilbronn hebt Haftstrafen ohne Bewährung gegen Klimaaktivisten auf
Anfang 2023 hat das Amtsgericht Heilbronn in zwei Verfahren sechs Aktivisten der "Letzten Generation" wegen Nötigung verurteilt. Die Richterin hatte damals unter anderem mehrmonatige Haftstrafen ohne Bewährung gegen drei Beschuldigte verhängt. Dem Richter im Berufungsverfahren am Dienstag vor dem Landgericht Heilbronn waren die Urteilssprüche zu hart.
Nach knapp zwölfstündiger Verhandlung hat das Landgericht Heilbronn am späten Dienstagabend die Urteile gegen insgesamt sechs Angeklagte gesprochen. Damit hat die vierte Kleine Strafkammer im Berufungsverfahren gegen die Aktivisten der "Letzten Generation" die Urteile des Amtsgericht vom März und April vergangenen Jahres deutlich abgeschwächt.
Zwei der sechs Angeklagten verurteilte Richter Thilo Kurz gegen 20.30 Uhr zwar zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten beziehungsweise drei Monaten. Die Kammer setzte die Haftstrafe allerdings zur Bewährung aus. Damit verlassen die beiden Angeklagten das Gericht als freie Männer. Die Bewährungsfrist ist auf drei Jahre festgelegt.
Klimaaktivisten der "Letzten Generation" vor dem Landgericht Heilbronn: Strategiewechsel im Kampf gegen Klimawandel
Bei einer weiteren Angeklagten wandelte das Gericht die Haftstrafe in eine Geldstrafe um. Sie muss wegen ihrer Beteiligung an einer Blockadeaktion im März vergangenen Jahres auf der Neckarsulmer Straße in Heilbronn 80 Tagessätze à 45 Euro bezahlen. Ein weiterer Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Er war Anfang vergangenen Jahres bei zwei Straßenblockaden dabei und hatte sich unter anderem auf die Neckarsulmer Straße geklebt. Bei den beiden letzten Angeklagten beließ es das Gericht bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt.
Nach den Amtsgerichtsurteilen Anfang 2023, die bundesweit für Aufsehen sorgten, haben sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der jetzige Prozess war ursprünglich auf drei Verhandlungstage angesetzt. Nachdem sich allerdings Verteidigung und Anklage auf eine Berufungsbeschränkung auf die Rechtsfolgen geeinigt hatten, konnte Richter Kurz die Beweisaufnahme schließen und den Prozess am Dienstag zu Ende bringen.
Auch der Berufungsprozess am Dienstag wurde von einer Mahnwache einer Handvoll Klimaaktivisten vor dem Landgericht begleitet.



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