Brüder in Heilbronn verurteilt: Streit um Familienehre führt zu Haftstrafen
Im Prozess gegen zwei Brüder hat das Landgericht Heilbronn am Mittwoch die Urteile gesprochen. Die Richter befanden die beiden Kurden der gefährlichen Körperverletzung an ihrem Schwager für schuldig. Die Anklage war von versuchtem Ehrenmord ausgegangen.
Das Landgericht Heilbronn hat am Mittwoch zwei kurdische Brüder zu drei Jahren Gefängnis und drei Jahren und einen Monat Haft verurteilt. Laut Martin Liebisch, Vorsitzender Richter der ersten Schwurgerichtskammer, hätten sich die Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung an ihrem Schwager schuldig gemacht. Der jüngere der beiden Brüder sei außerdem wegen Sachbeschädigung zu verurteilen.
Urteil in Heilbronn nach Streit um verletzten Stolz und Familienehre
Nach Auffassung der Kammer kamen die beiden Brüder am 18. Dezember 2024 in die Wohnung ihrer Schwester in Heilbronn, um ihrem Schwager eine Abreibung zu verpassen, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. „Sie waren vorbereitet“, sagte Liebisch.
Grund sei ein sich zuspitzender Streit gewesen, bei dem es um verletzten Stolz und die Familienehre gegangen sei. Der Geschädigte hatte im Vorfeld Streit mit seiner Ehefrau. Dabei soll er sie und ihre Familie beleidigt haben.
Angeklagte haben ihren Schwager in dessen Heilbronner Wohnung angegriffen
Die Richter halten es für erwiesen, dass die Angeklagten ihren Schwager in dessen Wohnung angegriffen haben. Dabei sollen sie ihn zu zweit mit einem Messer und einem Schlüssel in der Faust verletzt haben. Darüber hinaus hätten sie ihn geschlagen.
Der Version der Brüder glaubte die Kammer nicht. Sie hatten ausgesagt, dass der Schwager die beiden unvermittelt angegriffen habe. Sie selbst seien gekommen, um bei einem Tee den Streit zu befrieden.
Tatsächlich hätten die 33 und 29 Jahre alten Angeklagten den Geschädigten mit einem mitgeführten Klappmesser und einem Schlüssel in der Faust geschnitten und geschlagen. Ihr flüchtendes Opfer hätten sie bis auf die Straße verfolgt und weiter verletzt. Abgelassen hatten sie, als Nachbarn wegen der Schreie des Opfers aufmerksam geworden sind. Das sei aber nicht der Grund gewesen, nicht weiter auf den Schwager einzuwirken. Die beiden Angeklagten seien vielmehr zur Besinnung gekommen, so Liebisch. Wenig später wurden sie von einer Polizeistreife auf der Straße aufgegriffen.

Heilbronner Richter sehen bei der Tat keinen Tötungsvorsatz der Angeklagten
Einen Tötungsvorsatz der Angeklagten haben die Richter bei der Urteilsfindung nicht unterstellt. Die Kammer ging ebenfalls nicht davon aus, dass sie den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen hätten. Zwar habe einer der Angeklagten „in einem dynamischen Geschehen“ mit einem Messer auf das Opfer eingewirkt. Die Art der Verletzungen sprechen nach Ansicht der Kammer aber nicht dafür, dass die beiden Brüder ihren Schwager töten wollten.
Am Körper des Schwagers fand sich keine einzige Stichwunde, so Liebisch. Die Verletzungen seien Schnittwunden. Und Wunden vom Schlagen mit dem Schlüssel. Schwerer wiegen nach Auffassung des Gerichts die Schläge auf den Körper des Geschädigten, der deswegen mit akuten Nierenversagens im Heilbronner SLK-Klinikum Gesundbrunnen behandelt werden müssen.
Täter-Opfer-Ausgleich kam kurz vor dem Urteil in Heilbronn zustande
Bereits in der Nacht davor hatte der jüngere der beiden Brüder das Auto des seines Schwagers mit einem Baseballschläger schwer beschädigt. Dabei hatte er sämtliche Fenster des Fahrzeugs eingeschlagen.
Ein von den Angeklagten angebotener Täter-Opfer-Ausgleich kam zuerst nicht zustande. Sie hatten ihrem Schwager im Laufe des Prozesses 20.000 Euro angeboten. Im Gegenzug sollte er seine Strafanzeige zurückziehen. Weil die beiden Kurden aber offenbar das Geld nicht aufbringen konnten, boten sie 5000 Euro an. Der Geschädigte lehnte am vorangegangenen Prozesstag ab. Er wolle das Geld nicht.
Kurz vor der Urteilsverkündung am Mittwoch erklärte der Anwalt des Geschädigten, Talip Öz, dass sein Mandant die Zahlung jetzt doch annehme und kein weiteres Interesse an einer Strafverfolgung mehr habe. Die Kammer zog sich daraufhin noch einmal zur Beratung zurück und wertete anschließend den Ausgleich zwar als strafmildernd.
Richter: Gesellschaft hat das Vertrauen, dass das Recht durchgesetzt wird
Auch wenn sich die Beteiligten einigten, habe „die Gesellschaft das Vertrauen, dass das Recht durchgesetzt wird“, so Liebisch. Dass man andere wegen eines „fehlgeleiteten Ehrbegriffs“ abstraft, geht nicht, so der Vorsitzende Richter, der betonte, dass es sich um eine „erhebliche Straftat“ gehandelt habe.
Mit den Urteil blieb die Kammer weit unter der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte für den älteren Bruder fünf Jahre Gefängnis und für den jüngeren Bruder fünf Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Die Verteidiger sahen den erfolgten Täter-Opfer-Ausgleich als strafmildernd an. Sie plädierten wie schon in der vorangegangenen Sitzung auf Bewährungsstrafen für ihre Mandaten.
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