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Vierter E-Scooter-Anbieter startet in Heilbronn

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Von diesem Donnerstag an gibt es 200 E-Scooter mehr in Heilbronn. Die Stadt ergänzt das Angebot von bislang drei Anbietern um einen weiteren. Insgesamt stehen dann 800 E-Roller zur Verfügung.

Von unserer Redaktion
Roller des Elektro-Scooter-Anbieters Lime gibt es künftig auch in Heilbronn. Foto: dpa
Roller des Elektro-Scooter-Anbieters Lime gibt es künftig auch in Heilbronn. Foto: dpa  Foto: Daniel Reinhardt (dpa)

Ein neuer Anbieter für E-Scooter wird ab Donnerstag, 11. März, das Angebot an E-Scootern in Heilbronn erweitern. Zusätzlich zu den Fahrzeugen der Anbieter Zeus, Tier und Bird wird die E-Scooter-Flotte nun durch die Fahrzeuge des irischen Anbieters Lime ergänzt, wie die Stadt Heilbronn in einer Pressemitteilung informiert. Jeder Anbieter darf bis zu 200 E-Scooter in Heilbronn aufstellen. 

Grundlage für dieses Angebot ist eine freiwillige Verpflichtungsvereinbarung zwischen den Anbietern und der Stadt, in der grundlegende Regelungen zu Parkverbotszonen für E-Scooter, zur Verkehrssicherheit und zum Supportmanagement erklärt wurden.

Nach Angaben der Stadt Heilbronn entsprechen alle E-Scooter den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Wie alle E-Scooter haben sie daher eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, tragen ein Versicherungskennzeichen und es liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes vor.


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Für die E-Scooter gelten folgende Regeln

Das Befahren von Gehwegen ist verboten, die E-Scooter müssen zunächst auf den Radwegen fahren, egal ob diese durch ein Verkehrszeichen ausgewiesen sind oder nicht. Auch Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen dürfen mit den E- Scootern befahren werden. Erst wenn diese Infrastruktur nicht vorhanden ist, dürfen Nutzerinnen und Nutzer mit den E-Scootern auf der Fahrbahn fahren. Eine Besonderheit in Heilbronn ist die Fußgängerzone, in der E- Scooter mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Fahrten mit mehreren Personen oder unter Alkoholeinfluss ist verboten

Um das neue Mobilitätsangebot zu nutzen, muss die Smartphone-App des jeweiligen Anbieters verwendet werden. Nach einer einmaligen Registrierung ist dabei auch eine Zahlungsmethode zu hinterlegen. In der App bekommen die Benutzer außerdem Hinweise zu den geltenden Verkehrsregeln und zum ordnungsgemäßen Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum. 


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Kommentare

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am 10.03.2021 18:59 Uhr

Noch mehr Elektroschrott, dessen Einzelteile erst in Südostasien produziert werden,
um dann irgendwann bei uns auf dem Müll zu landen!
Busse, Bahnen, Fahrräder (ohne Akku) und Beine als Fortbewegungsmittel bitte sofort verbieten!

Eine Wahnsinns Erfindung, ohne die sich die Erde wohl nicht weitergedreht hätte! Und so "grün"!

Andreas Walter

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