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Tödlicher Unfall Wollhausstraße
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Kurz vor Fristablauf: Verteidiger stellt im Heilbronner Raser-Prozess neuen Antrag

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Mitten in Heilbronn tritt ein junger Autofahrer aufs Gaspedal und rast durch die 40er-Zone. Es kommt zum tödlichen Crash. Nun werden die Plädoyers erwartet, doch kurz vor Ablauf einer Frist stellt die Verteidigung einen neuen Antrag.

von dpa und unserer Redaktion

Nach einem neuen Antrag der Verteidigung und einer Bedenkzeit für die Kammer verzögert sich der sogenannte Heilbronner Raser-Prozess vor dem Landgericht weiter. Seit sieben Monaten bereits verhandeln Richter und Staatsanwältin, Verteidiger und Nebenkläger regelmäßig über die Verantwortung eines angeklagten jungen Mannes für einen tödlichen Autounfall. 

Der 21-Jährige soll im Februar vergangenen Jahres in der Tempo-40-Zone mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines Mannes gerast sein, als dieser mit seiner Familie aus einer Ausfahrt fahren wollte. Wie die „Heilbronner Stimme“ bereits berichtete, entschied gerade mal eine Sekunde über das Leben oder den Tod des 42-Jährigen.


Der Familienvater starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. Unklar ist nicht nur, ob die Kammer nach Jugendrecht entscheiden wird. Sie muss auch klären, ob es sich aus ihrer Sicht um Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung handelt.

Kurz vor Fristablauf: Verteidiger des Fahrers beantragt neuropsychologisches Gutachten

Am letzten Tag einer für mögliche Anträge gesetzten Frist des Richters beantragte einer der beiden Verteidiger des angeklagten Mannes am Montag ein Gutachten eines Neuropsychologen. Der 21-Jährige habe nach Zeugenaussagen schon kurz vor dem Crash fast eine Fußgängerin an einem Zebrastreifen überfahren. Nun müsse geklärt werden, ob er die Frau tatsächlich wahrgenommen habe, ausgewichen und somit vorgewarnt gewesen sei. 

Sein Mandant könne sie auch mit seinen Augen gesehen, nicht aber wahrgenommen haben. Grund könne eine «Fehlfunktion des menschlichen Gehirns» gewesen sein, sagte der Anwalt. "Bei diesem Vorgang kann ein beliebiges Objekt, von einem Fußgänger über einen Motorradfahrer bis zu einem Pkw, das tatsächlich und objektiv vorhanden ist, für das Gehirn vollständig verschwinden."

Nach tödlichem Unfall in Wollhausstraße: War es Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung?

Die Staatsanwältin wirft dem Fahrer unter anderem Totschlag und dreifachen versuchten Totschlag vor. Die Verteidigung dürfte hingegen auf fahrlässige Tötung plädieren. Die Große Jugendkammer prüft zudem, ob auch ein Mordvorwurf infrage kommen könnte. Am Mittwoch kommt sie um 14 Uhr erneut zusammen.

 

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Kommentare

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Stefan am 19.03.2024 12:35 Uhr

Wenn der Gutachter dann zu dem Schluß käme, daß es eine "Fehlschaltung im Gehirn" war, wäre zumindest mal sichergestellt daß der Angeklagte nie mehr einen Führerschein bekommt und zum Schutze der Allgemeinheit dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wird. Möglicherweise besser für uns alle, als die Bewährungsstrafe, die er wohl erhalten wird.

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Peter Herzog am 18.03.2024 13:41 Uhr

Es ist nicht zu glauben, mit welchem durchsichtigen Spielchen und Mitteln die Verteidigung versucht, die ganze Tragödie vor dem LG herunterzuspielen. Manchmal zweifele ich an unserem Rechtsstaat, an unserer Justiz die solch einem unsäglichen Handeln der Verteidigung kein Einhalt gebieten kann. Es müsste Richter geben, die mal den Mut haben, solches Verhalten das die Rechtsanwälte da an den Tag legen, Einhalt zu gebieten und diesen mal über die „ Schnauze „ fahren. Es muss endlich mal Schluss sein mit der Verzögerungstaktik. Der Prozess wird langsam zur Farce und schlägt schon bundesweite Wellen.
Ich bin mir sicher, sollte widererwarten das LG zu einem milden Urteil kommen, dass der BGH auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu der Auffassung gelangt und das Urteil rügt, da das LG nicht berücksichtigt habe, wie sich die milde Strafe auf das allg. Empfinden der Bevölkerung auswirken wird.
Es kann daher nur ein Urteil geben, das da heisst, Lebenslänglich, wegen Mordes.

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Vinzenz Kummer am 18.03.2024 12:53 Uhr

... keinen soll Unrecht geschehen, aber das hier ist schon unglaublich!!!
Auch ein Verteidiger sollte soviel Ehre haben und jeden Morgen voll Selbstachtung in den Spiegel schauen können.

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