Tödlicher Unfall in Wollhausstraße: War es Mord oder Totschlag?
Unter starken Sicherheitsvorkehrungen hat der Prozess gegen den Todesfahrer aus der Heilbronner Wollhausstraße begonnen. Die Anklage lautet vorerst unter anderem auf Totschlag. Der Richter hält aber auch Mord für möglich.
Unter großem öffentlichem Interesse hat am Dienstagvormittag vor dem Heilbronner Landgericht der Prozess gegen den 21-jährigen Heilbronner begonnen, der im Februar dieses Jahres in der Wollhausstraße einen Verkehrsunfall mit einem Toten und mehreren Verletzten verursacht hat. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn wirft dem Angeklagten unter anderem Totschlag und dreifachen versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung vor.
Richter Alexander Lobmüller wies aber bereits zum Verhandlungsauftakt darauf hin, dass sich im Laufe der Beweisaufnahme auch Merkmale für Mord und dreifachen versuchten Mord ergeben könnten. Das könnte unter anderem dann der Fall sein, wenn die Jugendstrafkammer bei der Beweisführung zu der Überzeugung gelangt, dass der Beschuldigte bei seiner Fahrt heimtückisch gehandelt hat.
Vor tödlichem Unfall in der Wollhausstraße: Angeklagter gefährdete Fußgängerin
Laut Staatsanwältin Christiane Triaa hat der damals 20-jährige türkische Staatsbürger mit seinem BMW beim Einbiegen von der Allee in die Wollhausstraße sein „mehr als 300 PS starkes“ Fahrzeug zunächst auf rund 70 Kilometer pro Stunde beschleunigt und dabei eine Fußgängerin auf einem Zebrastreifen gefährdet, die gerade noch ausweichen konnte. Andere Verkehrsteilnehmer seien ihm bei der Tempofahrt "völlig gleichgültig" gewesen, sagte die Staatsanwältin zum Prozessauftakt.
Unbeeindruckt davon habe der Angeklagte weiter beschleunigt und sei mit „mindestens 97 Stundenkilometern“ ungebremst in einen Mercedes gekracht, der gerade aus einer Ausfahrt in die Wollhausstraße einfuhr. Der Fahrer des Mercedes starb noch am Unfallort. Seine Frau und die beiden Kinder trugen unter anderem Knochenbrüche und Gesichtsverletzungen davon.
Bereits eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn bildete sich vor dem Eingang des Gerichtsgebäudes eine Warteschlange. Nicht alle Besucher fanden einen Platz im Großen Saal des Landgerichts. Zuhörer mussten abgewiesen werden. Die Justizvollzugsbeamten hatten zudem bei der Einlasskontrolle erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, weil es laut Richter Alexander Lobmüller Verdachtsmomente wegen einer Bedrohungslage gegen den Angeklagten gebe.