Raser-Prozess in Heilbronn: Staatsanwältin fordert Jugendstrafe wegen Mordes
Nach rund sieben Monaten Verhandlung hat die zweite Große Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn die Beweisaufnahme abgeschlossen. Die Staatsanwältin fordert in ihrem Plädoyer die Verurteilung wegen Mordes.

Im sogenannten Raser-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht hat Staatsanwältin Christiane Triaa am Mittwoch eine Jugendstrafe von neun Jahren für den Angeklagten gefordert. Der Beschuldigte habe sich unter anderem des Mordes und des dreifachen versuchten Mordes schuldig gemacht, so die Anklägerin in ihrem Plädoyer.
Darüber hinaus sei der 21 Jahre alte türkische Staatsbürger wegen dreifacher gefährlicher Körperverletzung, eines verbotenes Fahrzeugrennens sowie wegen einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs zu verurteilen. Zudem sei er ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen.
Plädoyer im Raser-Prozess vor dem Landgericht Heilbronn: Staatsanwältin fordert neun Jahre Haft
Mit ihrem Antrag, eine Jugendstrafe zu verhängen, folgte die Anklägerin der Empfehlung des psychiatrischen Gutachters sowie der Vertreterin der Heilbronner Jugendgerichtshilfe. Sie hatten dem zum Unfallzeitpunkt 20 Jahre alten Beschuldigten eine Reifeverzögerung attestiert. Demnach müsse er als damals noch Heranwachsender nach Jugendrecht verurteilt werden, so die Sachverständigen.


 Stimme.de
Stimme.de