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Raser-Unfall in Heilbonner Wollhausstraße
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Anklage wegen Mordes – Prozessbeginn gegen Heilbronner Todesfahrer

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Im Februar raste ein 20-Jähriger auf der Wollhausstraße in das Auto einer Familie. Der 42-jährige Vater starb an seinen Verletzungen. Ab Dienstag muss sich der Raser vor dem Heilbronner Landgericht verantworten.

Prozessauftakt am Landgericht nach dem tödlichen Unfall in der Heilbronner Wollhausstraße.
Prozessauftakt am Landgericht nach dem tödlichen Unfall in der Heilbronner Wollhausstraße.  Foto: Christiana Kunz

Es war ein Bild des Schreckens. Und für die betroffene Familie der größte Alptraum in ihrem Leben. Am 12. Februar raste ein damals 20-jähriger Autofahrer in der Heilbronner Wollhausstraße mit seinem BMW mit mutmaßlich rund 100 Stundenkilometern in einen Mercedes einer Familie, deren 42-jähriger Vater noch am Unfallort an den Folgen seiner Verletzungen starb. Der Raser muss sich ab kommenden Dienstag, 15. August, vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Die Anklage lautet unter anderem auf Mord.

Am 12. Februar verursachte ein 20-jähriger BMW-Fahrer einen tödlichen Unfall in der Wollhausstraße. Er muss sich jetzt wegen Mordes verantworten.
Am 12. Februar verursachte ein 20-jähriger BMW-Fahrer einen tödlichen Unfall in der Wollhausstraße. Er muss sich jetzt wegen Mordes verantworten.

Die Frau des getöteten Mannes sowie die beiden Kinder wurden bei dem Unfall teils schwer verletzt. Auch der Todesfahrer sowie seine 19-jährige Beifahrerin erlitten Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte deshalb auch wegen versuchten Totschlags. Der Angeklagte sitzt seit dem 19. Februar in Untersuchungshaft.

Angeklagter überfuhr vor dem Unfall beinahe eine Frau in der Allee

Laut Heilbronner Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte allein des Geschwindigkeitsrausches wegen durch die Heilbronner Innenstadt gerast sein. Schon vor dem tödlichen Unfall in der Wollhausstraße habe er auf der Allee mit einer Geschwindigkeit von rund 70 Stundenkilometern beinahe eine Passantin überfahren. Hier gilt Tempo 40. Die Frau habe im letzten Moment noch ausweichen können.

Unbeeindruckt davon, dass er beinahe einen Menschen überfahren hätte, habe der BMW-Fahrer laut Anklage mit Blick auf weitere Passanten auf der Strecke einen "einen bedingten Tötungsvorsatz" gefasst, so der Pressesprecher des Landgerichts. Dabei habe er sogar in der Wollhausstraße noch weiter auf fast 100 Stundenkilometer beschleunigt. Auch hier gilt Tempo 40. Das heißt, der Beschuldigte fuhr am 12. Februar mit weit mehr als der doppelten Geschwindigkeit als erlaubt war.

Mit voller Wucht in den Mercedes der Familie gerast

Laut Anklagebehörde habe er mindestens in der Wollhausstraße keinerlei Kontrolle mehr über sein viel zu schnell gefahrenes Auto gehabt und sei mutmaßlich ungebremst und mit voller Wucht in den mit Schrittgeschwindigkeit ausfahrenden Mercedes der vierköpfigen Familie gerast.


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Insofern habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass andere Verkehrsteilnehmer mit einem derart lebensgefährlich heranrasenden Fahrzeug nicht gerechnet hätten. Sie seien vielmehr dem Geschwindigkeitsrausch des Beschuldigten wehrlos ausgesetzt gewesen. Insofern werden die Richter zu prüfen haben, ob bei dieser Todesfahrt das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt ist. Kommt die Kammer zu dieser Auffassung, muss der Angeklagte mit einer Verurteilung unter anderem wegen Mordes und mehrfach versuchten Mordes rechnen.

Jugendkammer setzt zwölf Prozesstage an

Weil der BMW-Fahrer zur Tatzeit 20 Jahre alt war, fällt dieser Fall in die Zuständigkeit der zweiten Große Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts. Sieben Nebenkläger treten bei der Verhandlung auf. Es sind 29 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Die Kammer setzt für diesen Prozess insgesamt zwölf Verhandlungstage an. Auftakt ist am kommenden Dienstag, 15. August, um 9 Uhr im Landgericht Heilbronn.

 
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