Stadträte sollen Verbot des Heilbronner Straßenstrichs mittragen
Für vorerst drei Monate ist die Straßenprostitution in Heilbronn verboten. Will die Stadt dieses Verbot dauerhaft aufrechterhalten, kann sie das nicht im Alleingang entscheiden. Zuständig ist das Regierungspräsidium Stuttgart - und das empfiehlt die Einbindung des Gemeinderats.
Derzeit gilt ein dreimonatiges Verbot des Straßenstrichs in der Hafenstraße. Mit Ablauf des Dienstags, 13. Dezember, endet es. Will Heilbronn Prostituierte dauerhaft der Straße verweisen, kommt die Stadt am Regierungspräsidium (RP) Stuttgart nicht vorbei. Es ist für den Erlass einer neuen Sperrgebietsverordnung zuständig. Das Rathaus hat bisher weder den zuständigen Fachbereich noch das RP insgesamt kontaktiert, teilt eine Sprecherin der Behörde mit.
Dauerhaftes Verbot ist an Bedingungen geknüpft
Grundsätzlich gilt: Jede Stadt, auch eine Großstadt wie Heilbronn, kann Straßenprostitution verbieten. Entscheidend für ein Verbot ist dem RP zufolge der Jugendschutz und der Schutz des "öffentlichen Anstands". Ob diese beiden Schutzgüter tatsächlich im gesamten Gebiet einer Stadt betroffen sind, werde dann geprüft. Denkbar ist, dass ein Nein zum Strich nur in Teilen einer Stadt oder nur zu bestimmten Tageszeiten gilt. Konkret definiert ist "öffentlicher Anstand" nicht.
Gemeint ist, ob gegen die guten Sitten verstoßen wird und dies viele Menschen so empfinden. Kommunen werden in einem Prüfungsverfahren aufgefordert, alle Informationen dazu vorzulegen. Welche Unterlagen das konkret sind, lässt sich laut RP nicht pauschal sagen. "Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an."
Gemeinderat muss nicht, sollte aber gehört werden
Das RP bittet Rathäuser in solchen Fällen außerdem, den Gemeinderat über den Entwurf einer neuen Sperrgebietsverordnung zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen. "Rechtlich ist das nicht notwendig", betont die Pressesprecherin des RP. In der Praxis vermeide dieses Vorgehen jedoch Konflikte. "Es führt dazu, dass nur Sperrgebietsverordnungen erlassen werden, die von allen Beteiligten mitgetragen werden."
Das derzeit geltende dreimonatige Verbot hat das Rathaus per Allgemeinverfügung erlassen und den Verwaltungsausschuss des Gemeinderats in nichtöffentlicher Sitzung darüber informiert.
Bordellbetrieb läuft regulär weiter
Die Fachberatungsstelle Mitternachtsmission kümmert sich um Prostituierte. Sie spricht sich in der vergangenen Woche dafür aus, erst zu schauen, was das dreimonatige Verbot bringt. Ob Straftaten zurückgehen und die Gewalt auf dem Strich, hervorgerufen durch rivalisierende Lager, eingedämmt wird. Erst anschließend solle über ein dauerhaftes Aus diskutiert werden.
Unberührt vom aktuellen Verbot des Straßenstrichs ist der Betrieb im Bordell H7 in der Hafenstraße; auch die Wohnungsprostitution geht weiter.
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