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Silvester in Heilbronn: Stadt weist Verbotszonen für Böllerei und Großgruppen aus

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Innenstadt, Bahnhofsvorstadt und Neckarbogen werden an Silvester in Heilbronn zu Sicherheitszonen. Das Ziel ist, Menschenaufläufe zu vermeiden. Der Ordnungsdienst wird kontrollieren, kündigt die Stadt an.

von Carsten Friese
Das Feuerwerksverbot gilt am 31. Dezember und 1. Januar. Das Versammlungsverbot für Großgruppen über zehn Menschen ist auf die Zeit vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 9 Uhr, begrenzt. Foto: Archiv/Mugler
Das Feuerwerksverbot gilt am 31. Dezember und 1. Januar. Das Versammlungsverbot für Großgruppen über zehn Menschen ist auf die Zeit vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 9 Uhr, begrenzt. Foto: Archiv/Mugler  Foto: Mugler, Dennis

Die Stadt Heilbronn hat für die Silvesternacht eine Verbotsverfügung erlassen. Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, ist es demnach verboten, in der Innenstadt, der Bahnhofsvorstadt und im Neckarbogen sich in Gruppen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Grün- und Erholungsanlagen aufzuhalten. Und: In diesen Arealen (siehe Karte am Ende des Artikels) ist es zudem strikt verboten, Feuerwerkskörper zu zünden. Das Feuerwerksverbot gilt am 31. Dezember und 1. Januar. Das Versammlungsverbot für Großgruppen über zehn Menschen ist auf die Zeit vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 9 Uhr, begrenzt.

Diese Verordnung "konkretisiert die Corona-Verordnung des Landes, die für den Jahreswechsel ein Ansammlungsverbot auf festzulegenden Verkehrs- und Begegnungsflächen vorsieht", teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt "wird in der Silvesternacht die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren und insbesondere auf das Böller- und Ansammlungsverbot achten", kündigt die Verwaltung an.


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Solche Szenen werden zum Jahreswechsel in der Heilbronner Innenstadt sowie im Neckarbogen und in der Bahnhofsvorstadt wohl nicht möglich sein. Hier gilt ein Feuerwerks- und Ansammlungsverbot für Gruppen über zehn Personen.
Foto: Archiv/Mugler
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Die Karte zeigt: Die zentralen Teile der Innenstadt mit Kaiserstraße, Markt- und Kiliansplatz sind ebenso Böller-Tabuzonen wie der Kaiser-Friedrich-Platz, der Bahnhofsvorplatz, der Bereich der ehemaligen Buga-Flächen oder die gegen Mitternacht früher stark von Feuerwerkfans frequentierte Friedrich-Ebert-Brücke am Insel-Hotel. Auch Fußgängerzonen, Neckarmeile, Götzenturm-, Rosenberg- und die neue Bleichinselbrücke gehören zur Verbotszone. Erlaubt ist Feuerwerk dagegen - wenn man denn trotz des aktuellen Böller-Verkaufsverbots vom Vorjahr noch Reste übrig hat - zum Beispiel auf der Karl-Nägele-Brücke, im Bereich der Harmonie Richtung Stadtgarten, am Frankenstadion oder auf der Theresienwiese. Die Stadtteile sind von den Verboten nicht betroffen.


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Die Stadt konkretisiert die Vorgaben. In der Verbotszone sei das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (typisches Feuerwerk für die Silvesternacht wie Raketen, Fontänen, Kanonenschläge oder Feuerwerk-Batterien) nicht zugelassen. Darüber hinaus sei "dringend empfohlen", wegen der Verletzungsgefahr keine Böller zu verwenden, die nicht in Deutschland zugelassen sind (fehlende oder gefälschte CE-Zeichen).

Generell gilt laut Corona-Verordnung: Bei privaten Zusammenkünften mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen dürfen sich in Innenräumen zehn Personen als Gruppe treffen; außen im Freien, außerhalb der Silvester-Verbotszonen, sind es maximal 50 Personen (Kinder unter 14 zählen dabei nicht mit). In den Tabuzonen sind es außen nur maximal zehn Bürger. Bei Ungeimpften gilt die Regel: Ein Haushalt und maximal zwei weitere Personen dürfen sich treffen (Kinder unter 14 zählen nicht). Paare, die nicht zusammenleben, gelten dabei als ein Haushalt.


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