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Raser-Prozess in Heilbronn: Professor soll Reifegrad des Angeklagten untersuchen

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Das Heilbronner Landgericht gibt dem Antrag der Verteidigung statt und beauftragt einen Jugendpsychiater. Laut Polizei ist der Beschuldigte mehrfach auf der Straße aufgefallen. Am kommenden Montag soll die achtjährige Tochter des getöteten Vaters aussagen.

Der 21 Jahre alte Angeklagte im sogenannten Heilbronner Raser-Prozess wird von einem psychiatrischen Sachverständigen auf seinen geistigen Reifegrad hin untersucht. Damit hat die zweite Große Jugendstrafkammer des Heilbronner Landgerichts einem Antrag der Verteidigung zugestimmt. Das Gericht beauftragt jetzt Michael Günter, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Tübingen, mit dieser Aufgabe.

Anwältin kritisiert Vorladung der achtjährigen Tochter zum Raser-Prozess in Heilbronn

Auch am Mittwoch wurde der Prozess im Großen Saal des Landgerichts zum Teil emotional geführt. Unter anderem ging es um die Frage, ob die achtjährige Tochter des beim Unfall getöteten Familienvaters vor Gericht aussagen soll. "Ich sehe hier keinerlei Erkenntnisgewinn", sagte Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf und verwies auf den Opferschutz des Kindes. Richter Alexander Lobmüller will sich dagegen "keine Aufklärungsrüge im Prozess" einhandeln. Das Mädchen wird am Montag, 16. Oktober, während der Verhandlung audiovisuell vernommen. Das heißt, sie wird nicht im Gerichtssaal anwesend sein, sondern ist zugeschaltet.

Angeklagter ist eventuell nach Jugendstrafrecht zu beurteilen

Staatsanwältin Christiane Triaa wirft dem Beschuldigten vor, am 12. Februar dieses Jahres mit rund 100 Stundenkilometern einen Autounfall mit einem Toten und drei zum Teil schwer verletzten Personen in der Wollhausstraße verursacht zu haben. Der Angeklagte war damals 20 Jahre alt und könnte eventuell nach dem Jugendstrafrecht beurteilt werden.

Dass die Richter den Reifegrad ihres Mandanten beurteilen können, hatte Stiefel-Bechdolf am vorangegangenen Prozesstag infrage gestellt. Er müsse von einem Jugendpsychiater mit reichhaltigen Kenntnissen auf seinen geistigen Reifegrad zum Zeitpunkt des Unfalls untersucht werden.


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Anklage lautet unter anderem auf Totschlag

Die Anklagevertreterin wirft dem Angeklagten aus Heilbronn unter anderem Totschlag und versuchten Totschlag vor. Richter Lobmüller hält aber auch eine Verurteilung wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes für denkbar.

Der Beschuldigte ist bereits in der Vergangenheit durch schnelles Fahren aufgefallen. Das sagten zumindest ein Polizeibeamter und eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts im Zeugenstand. Demnach sei der Beschuldigte im November 2020 rasant von der Allee über den Berliner und den Europaplatz in die Fügerstraße gefahren. Die ihn verfolgende Polizeistreife fuhr laut dem Beamten mit 80 bis 90 Stundenkilometern hinterher, "um nicht den Sichtkontakt zu dem Fahrzeug zu verlieren". Bei der anschließenden Belehrung habe sich der Beschuldigte "null einsichtig" gezeigt.


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Reifenabrieb auf dem Lidl-Parkplatz

Gut einen Monat zuvor fiel der Angeklagte dem Polizisten schon einmal auf. Auf dem Lidl-Parkplatz in der Straße Sontheimer Landwehr sei er "gedriftet". Das heißt, der damals 18-Jährige lenkte stark in die Kurven ein. Als Folge sei Reifenabrieb auf dem Asphalt zu sehen gewesen. Bei der Belehrung sei der Angeklagte einsichtig gewesen.

Bei einer Kontrolle in der Weipertstraße im Dezember 2021 sei der Angeklagte zu den Mitarbeitern des Ordnungsamts zurückgefahren, nachdem er geblitzt worden war. Er habe wissen wollen, wie schnell er war. Sein Tempo habe er damit erklärt, dass er eilig ins Krankenhaus müsse. "Wir kamen uns verarscht vor", so die Zeugin.

Fahrzeug getunt

Der Angeklagte im sogenannten Heilbronner Raser-Prozess hatte offenbar eine Vorliebe für schnelle und getunte Autos. Das geht zumindest aus der Zeugenaussage eines Polizeibeamten vor dem Heilbronner Landgericht hervor. Demnach habe er bei einer Kontrolle im September 2022 festgestellt, dass das damalige Fahrzeug des Angeklagten manipuliert war. Eine Untersuchung des TÜVs hat daraufhin "gefährliche Mängel" festgestellt. Unter anderem war das Fahrzeug zu tiefgelegt.

 

 

 

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Kommentare

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Fritz Gommlich am 12.10.2023 10:46 Uhr

Ich kann mir schon vorstellen, das da nichts gescheites rauskommt. Dann ist der nicht zurechnungsfähig und braucht dann nicht einsitzen, weil er nicht Zurechnung fähig ist und nicht einsitzen muß.

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