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Handel mit Betäubungsmitteln
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Prozess gegen Drogenbande aus der JVA Heilbronn: Mehrere Urteile sind gefallen

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Mehr als ein Jahr lang hat eine Drogenbande Handel mit Betäubungsmitteln in der Heilbronner Justizvollzugsanstalt (JVA) getrieben. Nun wurden vier von sechs Angeklagten verurteilt.

Wegen Verständigungsgesprächen und Geständnissen kam es schneller als erwartet zu Urteilen vor dem Landgericht Heilbronn. Foto: Archiv
Wegen Verständigungsgesprächen und Geständnissen kam es schneller als erwartet zu Urteilen vor dem Landgericht Heilbronn. Foto: Archiv  Foto: Seidel

Für einen Großteil der Drogenbande, die mehr als ein Jahr lang Handel mit Betäubungsmitteln in der Heilbronner Justizvollzugsanstalt (JVA) getrieben haben soll, ist das Urteil am Donnerstagnachmittag gefallen.

Drei angeklagte Männer müssen für mehrere Jahre hinter Gitter. Der Vorsitzende Richter Martin Liebisch vom Landgericht Heilbronn ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die längste ist auf sechs Jahre und vier Monate datiert. Die anderen zwei auf mindestens fünf Jahre.

Richter im Prozess gegen Drogenbande: "Ein Urteil, mit dem alle gut leben können"

Die Biographien der Beschuldigten sind ganz unterschiedlich. Während zwei der Angeklagten laut dem Richter "heftige Vorstrafen" und Hafterfahrung haben, ist die einzige Frau unter den Angeklagten bisher unbescholten. Sie wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Weil sie während der Verhandlungen Angaben gemacht habe, die "hilfreich waren", sei man mit dem Urteil "an den unteren Rand" gegangen, so Martin Liebisch.

Die Urteile seien "ein vernünftiges und zügiges Ergebnis, mit dem alle gut leben können". Dass es im Vorfeld Verständigungsgespräche gegeben hatte und die Vorwürfe eingeräumt wurden, hob der Richter positiv hervor.

Richter betont: Angeklagte müssen ihre Sucht in Griff kriegen

Außerdem betonte er, dass die Angeklagten ihre Abhängigkeit in den Griff kriegen müssten. "Eine Therapie ist die einzig sinnvolle Option." Ferner wurden die Angeklagten zu Einziehungsbeträgen verurteilt. Dabei handelt es sich um Gelder, die aus den Straftaten eingenommen wurden. "Alles, was pfändbar ist, geht demnach an die Staatskasse", erklärt ein Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Die Anklage warf den Männern und einer Frau vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben, um gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln zu handeln. Um unter anderem Subutex im großen Stil in das Heilbronner Gefängnis einschleusen zu können, sollen sie einen Justizvollzugsbeamten bestochen haben. Er legte ein Geständnis ab, die Ware außerhalb der Gefängnismauern von Mitgliedern der mutmaßlichen Bande im Empfang genommen und an Gefangene weitergegeben zu haben. Pro Botengang erhielt er Geldbeträge im jeweils drei- bis vierstelligen Bereich.

Subutex in die JVA Heilbronn einzuschleußen, war "der falsche Weg"

Ein Verteidiger der Angeklagten, Tobias Göbel, betonte am zweiten Verhandlungstag, dass es sich bei dem Substitutionspräparat Subutex um keine Droge, sondern ein Medikament handele, das in anderen europäischen Ländern verschrieben werde. In einem geschützten Raum wie der JVA Heilbronn sei es aber dennoch fehl am Platz, betonte Martin Liebisch. "Es kann trotzdem abhängig machen." Es mag sein, so der Vorsitzende Richter weiter, "dass man für suchtkranke Häftlinge mehr machen könnte", aber Betäubungsmittel einzuschleusen, sei der falsche Weg.

Die Urteile für zwei weitere Angeklagte stehen noch aus und werden in einem getrenntem Verfahren behandelt. Ohne Geständnisse der Angeklagten wäre vor Mitte Dezember wohl nicht mit einem Urteil zu rechnen gewesen.

 

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