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Prostitutionsverbot in Heilbronn verlängert

  
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Straßenprostitution rund um die Heilbronner Hafenstraße bleibt auch künftig verboten. Das Verbot soll zunächst bis Mitte nächsten Jahres gelten, teilte die Stadt Heilbronn jetzt mit.

Von unserer Redaktion und dpa

Die Straßenprostitution rund um den Strich bleibt in Heilbronn bis Mitte des kommenden Jahres verboten. Die Stadt verlängerte das seit Mitte September zunächst für drei Monate geltende Verbot nun bis zum 13. Juni 2023. Mit dem Regierungspräsidium sei die Stadt im Gespräch über ein dauerhaftes Verbot der Straßenprostitution, sagte eine Stadtsprecherin am Freitag.


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In der Vergangenheit sei es im Bereich Hafenstraße immer wieder zu Straftaten und gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Dabei seien anderem Prostituierte verletzt worden. Seit dem Verbot im September habe sich die Lage beruhigt. Man gehe jedoch davon aus, dass keine dauerhafte Besserung der Situation eingetreten sei, da die Beteiligten in die Wohnungsprostitution ausgewichen seien und mutmaßlich darauf warteten, nach Ablauf des Verbots der Straßenprostitution diese wiederaufzunehmen, hieß es in einer Mitteilung.

Es drohen Bußgelder von bis zu 1000 Euro 

Grundlage für das Verbot ist das Prostitutionsschutzgesetz. Es gilt in der Hafenstraße nördlich der Bahnlinie Weinsberg-Heilbronn, auf der Paul-Metz-Brücke und in der Albertistraße bis zur Einmündung in die Karl-Wüst-Straße sowie im gesamten Industriegebiet Kanalhafen.

Die Stadt Heilbronn weist darauf hin, dass das Verbot konsequent überwacht und sanktioniert wird. Wer sich nicht an das Verbot hält, dem droht ein Zwangsgeld von 500 Euro und im Wiederholungsfall von 1000 Euro. Zudem kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

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