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Gewalt in Heilbronn
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Mädchen-Bande: Mutmaßliche Täterin soll nicht so leicht aus Heim flüchten können

  
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Zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen, die vor Kurzem aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, müssen sich an strenge Regeln und Auflagen halten. Eine von ihnen wurde in einer Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht. Es handelt sich nicht um eine gewöhnliche Einrichtung.

Im Sommer trat eine Gruppe von Mädchen in Heilbronn wiederholt mit Körperverletzungen in Erscheinung. Eine 14- und eine 15-Jährige kamen in Untersuchungshaft, befinden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Im Sommer trat eine Gruppe von Mädchen in Heilbronn wiederholt mit Körperverletzungen in Erscheinung. Eine 14- und eine 15-Jährige kamen in Untersuchungshaft, befinden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber inzwischen wieder auf freiem Fuß.  Foto: eakgrungenerd/stock.adobe.com (großes Foto), HST-Archiv (kleines Foto), Montage: Stimme.de

Nachdem eine gewaltbereite Mädchenbande im Sommer in Heilbronn 23 Taten, insbesondere Körperverletzungen, begangen haben soll, stehen die Ermittlungen kurz vor dem Abschluss.

Die mutmaßlichen Täterinnen sollen andere Mädchen und junge Frauen provoziert, bedroht, geschlagen und getreten haben. Die Polizei ordnet der Gruppe 25 bis 30 weibliche Kinder und Jugendliche zu. Zwei Tatverdächtige kamen in Untersuchungshaft und sind inzwischen wieder auf freiem Fuß. Doch die beiden Mädchen können nicht tun und lassen, was sie wollen.

Jugendheim ist "fluchthemmend" gestaltet

Eine der beiden mutmaßlichen Täterinnen wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heilbronn in eine Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht. Dabei handelt es sich nicht um eine gewöhnliche Einrichtung. „Das Heim ist fluchthemmend gestaltet“, erklärt Christiane Triaa, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Pädagogische Betreuung steht im Vordergrund

Die Bewohner des Heims unterliegen Triaa zufolge einem strengen Regelwerk. Dieses würde es den jungen Leuten nicht gestatten, die Einrichtung eigenmächtig zu verlassen. „Letztlich soll etwaigen Fluchtanreizen der Bewohner in einem solchen Heim aber durch enge pädagogische Betreuung und nicht durch bauliche Maßnahmen begegnet werden“, sagt Triaa.

Wer in dem Heim lebt und es eigenmächtig verlässt oder sich ansonsten nicht an die Regeln hält, müsse damit rechnen, wieder zurück in die Justizvollzugsanstalt gebracht zu werden. 

Auch das zweite Mädchen muss der Staatsanwaltschaft zufolge zahlreiche Regeln und Auflagen beachten. Der bestehende Haftbefehl wurde nur in Verbindung mit einem umfangreichen Auflagen-Paket außer Vollzug gesetzt. Wenn es sich nicht an die Vorgaben hält, drohen auch der zweiten Tatverdächtigen Konsequenzen.

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