Lärmgutachter soll Streit um Nachtruhe in Heilbronner Bahnhofsvorstadt klären
Nach der Fachaufsichtsbeschwerde eines Anwohners holt die Stadt Heilbronn auf Vorgabe des Regierungspräsidiums eine Expertise ein. Wird der Grenzwert auf dem Areal mit mehrere Lokalen nach 22 Uhr überschritten? Die Stadt hat zuvor die Sperrzeiten außen verlängert.

Ein Anwohner der Bahnhofsvorstadt hat im Streit um die Nachtruhe einen Etappensieg errungen. Er hatte sich nach der Verlängerung der Öffnungszeiten in der Außengastronomie in Innenstadt und Bahnhofsvorstadt mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Regierungspräsidium Stuttgart gewandt.
Wenn per städtischer Verordnung unter dem Konzept "Belebung der Innenstadt" Lokale dauerhaft bis 24 oder sogar 1 Uhr außen bewirten dürfen, sei sein Grundrecht auf Nachtruhe nicht mehr gewährleistet, kritisiert er. In seinem Wohnviereck mit hohen Bauten am Kaiser-Friedrich-Platz gebe es verschiedene Lokale. Da komme Lärm von mehreren Seiten. "Das geht teilweise bis 1.30 Uhr, da bin ich morgens gerädert", stellte Siegbert Lässik (Name geändert) im Gespräch mit der Stimme fest.
Die Schallimmissionen werden berechnet, nicht gemessen
Das RP prüfte den Fall - und trug der Stadt Heilbronn auf, ein schalltechnisches Gutachten für den Kaiser-Friedrich-Platz in Auftrag zu geben. Ziel sei, die Schallimmissionen an definierten Punkten in dem Mischgebiet zu ermitteln. Dies erfolge anhand von Berechnungen durch einen externen Gutachter. Der soll feststellen, ob Anwohner "durch etwaigen Lärm der einzelnen Gaststätten eingeschränkt werden".
Es geht um klare Grenzwerte, die in der Technischen Anleitung (TA) Lärm festgelegt sind. Die Nachtruhe gilt von 22 bis 6 Uhr. In einem Mischgebiet wird als Richtwert 45 Dezibel angegeben, der einzuhalten ist. Anwohner Lässik (62) versichert, er habe mit einer speziellen Dezibel-App auf seinem Balkon schon öfter bis zu 65 Dezibel zur Zeit der Nachtruhe gemessen. Für ihn ein Unrecht, das die Stadtverwaltung mit den verlängerten Öffnungszeiten in den Außenbereichen der Lokale geschaffen habe.

Wie rasch holt die Stadt nun ein Lärmgutachten ein? Das Heilbronner Ordnungsamt antwortet auf Stimme-Nachfrage mit einer kurzen Stellungnahme. Bisher habe das Amt den Auftrag noch nicht vergeben, teilt Leiterin Kristine Pohlmann mit. Man befinde sich aber "in Abstimmung mit einem Gutachterbüro" und habe bereits die Rahmendaten für die Erstellung des Gutachtens zusammengetragen. Sie bestätigt, dass die Lärmbelastung rechnerisch ermittelt werde.
Wie die Stadt mit der Verordnung über längere Freisitz-Zeiten in der Außengastronomie umgehen wird, falls das Gutachten eine Überschreitung des nächtlichen Grenzwerts ergeben sollte? Da bleibt die Amtsleiterin vage. "Die Konsequenzen werden sich erst aus den Ergebnissen des Gutachtens ergeben."
Dehoga-Chef: Rücknahme der Neuregelung wäre für Gastwirte "ein schlimmer Schlag"
Kann es sein, dass die Stadt bei einer klaren Überschreitung des Grenzwerts vielleicht sogar die Regelung für die gesamte Bahnhofsvorstadt und die Innenstadt kippen müsste? Auch das Regierungspräsidium ist bei möglichen Konsequenzen zurückhaltend. Diese wären abhängig davon, "wie die Überschreitung zustande kommt und wie hoch sie wäre", hieß es dort. Der Gutachter teile in so einem Fall Gründe für eine Überschreitung mit und mache zugleich Lösungsvorschläge.
Für Gastwirte wäre eine Verkürzung der Öffnungszeiten in der Außengastronomie ein herber Rückschritt. Es sei auch darum gegangen, dass man einer durch die Corona-Krise "gebeutelten Branche eine Stunde mehr gibt", hatte Dehoga-Stadtverbandsvorsitzender Thomas Aurich bei unserer Anfrage im Dezember geäußert. Er bemängelte, dass der Anwohner "nicht auf die Gastwirte zugegangen ist", um eine Lösung zu finden. Alles wegen eines Bürgers wieder rückgängig zu machen wäre "ein schlimmer Schlag", so Aurich.

Anwohner Siebert Lässik ist zuversichtlich, dass der Gutachter auf Basis der TA Lärm begründen werde, dass nach 22 Uhr "keine Außengastronomie mehr stattfinden darf". Am vergangenen warmen Sonntag hat er wieder auf dem Balkon gemessen. Gegen 23.09 Uhr habe er durch lautes Lachen Lärmspitzen von 68 Dezibel festgestellt.
Außenwert gilt als Gradmesser
Nach den Bestimmungen der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) sind bei einer Immissionsprognose "alle Schallquellen... einschließlich der Verkehrsvorgänge..." zu berücksichtigen. Wenn kurzfristige Geräuschspitzen zu erwarten seien, "sind auch diese zu berechnen", steht unter der Rubrik "Grundsätze". Der maßgebliche Immissionsort liegt in bebauten Flächen 0,5 Meter außerhalb des geöffneten Fensters des vom Geräusch "am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes".



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