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In Heilbronner Lokalen kann man sommers länger draußen sitzen

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Die Stadt Heilbronn will Wirten nach der Corona-Krise weiterhin helfen. In der Innenstadt und in der Bahnhofsvorstadt gilt auch 2023 ein späterer Zapfenstreich. In den Stadtteilen ist dies in Einzelfällen möglich.

Anders als in den Vorjahren läuft die Freiluft-Saison dieses Frühjahr angesichts der kühlen Witterung zögerlich an. Unabhängig vom Wetter greift ab Mai eine Verkürzung der Sperrzeiten. Foto: Archiv
Anders als in den Vorjahren läuft die Freiluft-Saison dieses Frühjahr angesichts der kühlen Witterung zögerlich an. Unabhängig vom Wetter greift ab Mai eine Verkürzung der Sperrzeiten. Foto: Archiv  Foto: Mugler

Wie schon zur Bundesgartenschau 2019 und zu Corona-Hochzeiten in den Jahren 2020 und 2021 dürfen Gaststätten in der Heilbronner Innenstadt ab Mai auch in dieser Sommersaison ihre Außenterrassen länger geöffnet lassen. "Damit unterstützen wir weiterhin die Heilbronner Gastronomen und tragen dazu bei, die Innenstadt zu beleben", erklärt Oberbürgermeister Harry Mergel nach dem Gemeinderatsbeschluss.


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Der genaue Geltungsbereich

Die erneute Sperrzeitverkürzung umfasst den Bereich Mannheimer / Weinsberger Straße, Oststraße, Südstraße / Karlsruher Straße einschließlich der Bahnhofsvorstadt. Hier dürfen Gaststättenbetriebe ihre Außenbewirtschaftung zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober von Sonntag bis Donnerstag bis 24 Uhr öffnen sowie freitags und samstags bis 1 Uhr.

In der restlichen Kernstadt, Böckingen, Neckargartach und Sontheim beginnt die Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung um 23 Uhr beziehungsweise 24 Uhr, in den übrigen Stadtteilen Biberach, Frankenbach, Horkheim, Kirchhausen und Klingenberg um 22/23 Uhr.

Auch an Anwohner denken

Darüber hinaus verzichtet die Stadt weiter auf Verwaltungsgebühren für Anträge auf Sperrzeitverkürzung. Ferner entfallen erneut Sondernutzungsgebühren für Freiflächen, die auch vergrößert werden können. Dies hatte der Rat bereits im Februar beschlossen. In einer Mitteilung betont das Rathaus: "Um der Ruhebedürftigkeit der Anwohner gerecht zu werden, sind die geltenden Lärmrichtwerte ab 22 Uhr weiterhin zu beachten. Deren Einhaltung liegt in der Verantwortung der Gaststätteninhaber."

Ausnahmen für Stadtteile möglich

Die Stadträte fassten den Beschluss einstimmig. Allein die AfD, namentlich Alfred Dagenbach und Michael Seher, sah eine Benachteiligung der Lokale außerhalb der City und in den Stadtteilen. Bürgermeisterin Agnes Christner versicherte jedoch: "In Einzelfällen können auch dort wie bisher kürzere oder längere Sperrzeiten festgesetzt werden." Eine pauschale Lockerung übers ganze Stadtgebiet könnte vor Gericht womöglich nicht standhalten. Alle anderen Fraktionen teilten diese Rechtsauffassung.

"Wenn nur einer dagegen klagt, kann die ganze Regel kippen und niemand hat etwas davon", betonte etwa Herbert Burkhardt (FWV). Eben dies befürchtet dagegen die AfD mit der jetzigen Regelung. "Wir sind guter Dinge, dass unsere Rechtsposition hält", unterstrich der OB auf Nachhaken von Seher.


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Rege Ratsdebatte

Wie wichtig solche Hilfen für Wirte seien, hob Andreas Heinrich (CDU) hervor. Viele hätten sich von den Covid-Beschränkungen nicht erholt, litten unter Personalmangel und unter der Energiekrise. Ähnlich Isabell Steidel (Grüne), die aber auch meinte, "wir können auf Dauer nicht jedes Jahr Ausnahmen machen".

Lokale im Freien trügen viel zu einer lebenswerten City bei, sagte Anna Christ-Friedrich (SPD). Freilich gelte es hier wie auch in Wohngebieten stets das Ruhebedürfnis der Anwohner im Auge zu behalten und die Interessen abzuwägen. Dies sei laut Nico Weinmann (FDP) bisher in der Regel gut gelungen, "aber alle Sorgenfalten der Gastronomie können wir nicht glätten". Eine Belebung der Innenstadt trage auch zur Steigerung der öffentlichen Sicherheit beziehungsweise des subjektiven Sicherheitsgefühls bei, wusste Marion Rathgeber-Roth von der liberalen Gruppe Unabhängig für Heilbronn (UfH).

 

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