Heilbronn richtet Waffenverbotszone am Hauptbahnhof ein
Die Stadt Heilbronn erklärt den Hauptbahnhof und dessen Umgebung zur Waffenverbotszone. Womöglich wird der Geltungsbereich noch ausgeweitet.

Heilbronner Hauptbahnhof und Umgebung werden zur Waffenverbotszone. Die Stadt wird dazu eine Verordnung erlassen, die am 1. Juni in Kraft tritt und die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Ob die Verordnung künftig auch in der Innenstadt Anwendung findet, hängt von der Expertise der Polizei und einer ersten Evaluation der Waffenverbotszone am Hauptbahnhof durch die Stadtverwaltung im Spätsommer ab. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Stadt eine mögliche Ergänzung prüfen.
Heilbronn richtet Waffenverbotszone am Hauptbahnhof ein – Verordnung zum 1. Juni 2024
Was will die Stadtverwaltung mit der Waffenverbotszone erreichen? Immer wieder gibt es in Heilbronn Debatten um die Sicherheit, den Status als sicherster Stadtkreis in Baden-Württemberg hat die Stadt nicht mehr. Bewaffnete Angriffe im öffentlichen Raum sollen durch die Waffenverbotszone zurückgehen, man rechne insgesamt mit positiven Auswirkungen auf das Kriminalitätsgeschehen. Anwohner und Besucher sollen sich sicherer fühlen. Ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden, werden die Erfahrungen der Polizei und die Auswertungen der Ergebnisse zeigen.
Die Waffenverbotszone ist eingebunden in eine Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft mit der DB Station & Service AG. Sie stützt sich auf das Waffengesetz, Paragraph 42 Absatz 6. Demnach kann sie angeordnet werden, wenn an dem jeweiligen Ort wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen begangen wurden. Oder aber Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben.
Unter diesen Voraussetzungen ist das Führen von Waffen oder Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlägen von mehr als vier Zentimetern nicht erlaubt. Wer eine Waffenverbotszone mit einer Waffe betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.