Heilbronn als attraktiver Standort für Vergnügungssstätten
Wo darf es Prostitutionsbetriebe geben, wo ist Glücksspiel erlaubt? Die Stadt Heilbronn stellt neue Regeln auf.

Es gab Zeiten, da wurde über das Vergnügungsstätten- und Prostitutionsgewerbekonzept der Stadt Heilbronn heftig gestritten. Nicht so in der letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause. Dem Konzept, das als Drucksache bereits elf Seiten ohne Abwägungsbericht enthielt, wurde ohne Diskussion einmütig zugestimmt.
"Dabei stellt die Stadt aufgrund ihrer dynamischen Entwicklung einen attraktiven Standort für Vergnügungsstätten dar", so die Verwaltung.
Auch Prostitutionsbetriebe fragten verstärkt legale Standorte nach, "da Heilbronn die einzige Stadt in einem Radius von 30 Kilometern ist, in der sich laut Erlass der Landesregierung Bordelle auch ansiedeln dürfen", so die Drucksache.
Spielhallen rückläufig
In dem Sammelsurium von Vergnügungsstätten, das die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) in Heilbronn ausweist, sind zwei Bordelle, ein Sexkino und zwei Nachtbars aufgelistet. Die Zahl dieser "Sexanbieter" ist gegenüber dem Vergleichsjahr 2012 rückläufig. Noch stärker rückläufig ist die Zahl der Spielhallen, die im gleichen Zeitraum von 30 auf 23 zurückging. Das hängt mit der neuen Spielhallenkonzession der Landesregierung zusammen, die starke Einschränkungen vorsieht.
Dieser Trend wird in diesem Jahr anhalten, weil Spielhallen teilweise noch im Rechtsstreit mit der Stadt um die Umsetzung des Gesetzes liegen. Im Gegenzug wuchsen die Wettbüros von 13 auf 19 und die der Diskotheken von 13 auf 21.
Wenig Konfliktpotenzial
Für den Bereich sexuelle Angebote sieht die Stadt drei Bereiche vor, die sich für die Ansiedlung entsprechender Angebote eignen. "Die Bereiche Kreuzenstraße (Nord), Mosbacher Straße und Georg-Vogel-Straße sind durch unterschiedliche städtebauliche Qualitäten gekennzeichnet, sodass nicht mit Trading-Down-Effekten (Imageverfall) und Konfliktpotenzialen durch die Ansiedlung sexueller Dienstleistungbetriebe zu rechnen ist", so die Vorlage. "Die beiden Bordellstandorte in der Hafenstraße und der Neckarsulmer Straße liegen zwar außerhalb der Abgrenzung der Positivbereiche, werden aber als bestehende Einrichtungen geduldet", heißt es in der Drucksache weiter.
Dagegen werden alle anderen nicht als Positivgebiete festgelegte Flächen im Stadtgebiet von Vergnügungsstätten und Prostitutionsbetrieben freigehalten. Ausnahmen sind nur geselligkeitsorientierte Vergnügungsstätten, zu denen Diskotheken und Tanzlokale gehören mit einer Nutzfläche unter 100 Quadratmetern, die keine Belästigung der Nachbarn darstellen.
Gesteuert wird die Umsetzung des Vergnügungsstätten- und Prostitutionsgewerbekonzepts durch die Aufstellung von Bauleitplänen. Das Standortkonzept wurde von der GMA erstmals im Frühjahr 2012 erhoben und ab Herbst 2018 überarbeitet und aktualisiert.
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