Harte Vorwürfe gegen die Heilbronner Gefängnisleitung
Mitarbeiter werfen der Heilbronner Gefängnisleitung Untätigkeit in der Drogenschmuggel-Affäre vor. Die Chefs weisen die Vorwürfe zurück.

Im Fall um Korruptionsverdacht und mutmaßlichen Schmuggel von Drogen und Handys durch Staatsbeamte ins Heilbronner Gefängnis gerät jetzt auch die Führungsspitze in den Fokus: Nachdem ein Vollzugsbeamter verhaftet wurde und Ermittlungen gegen sechs weitere Mitarbeiter angelaufen sind, machen andere Vollzugsbeamte der Gefängnisleitung schwere Vorwürfe.
Die Anstaltsleitung soll vom Verdacht krimineller Machenschaften in den eigenen Reihen seit längerer Zeit gewusst und nichts unternommen haben. Die Leitung weist die Vorwürfe zurück: Es habe damals keine belastbaren Hinweise gegeben, teilt sie mit.
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Von einem „Korruptionssumpf“ sprechen die zwei Vollzugsmitarbeiter. Nach Aussage der Beamten haben sie sich mehrfach an die Gefängnisleitung in Heilbronn gewandt und vom Verdacht gegen den jetzt festgenommenen Mitarbeiter H. berichtet. „Es ist nichts passiert“, sagt ein Vollzugsbeamter.
Ein weiterer Insider berichtet, dass bei den Mitarbeitern Angst umgehe. Denn wenn es so leicht möglich war, Drogen und Handys hinter Gitter zu schmuggeln, könnte auf dem Weg auch eine Waffe in die Hände von Häftlingen gelangen.
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Untätig ist die Gefängnisleitung aber offenbar nicht gewesen. Drei Mal sei sie seit 2016 wegen des Verdachts, dass der Hauptbeschuldigte H. Straftaten begeht, an die Polizei herangetreten, teilen sie und das Justizministerium mit. Die Vorwürfe reichen indes weiter zurück.
Gefängnischef Hans-Hartwig Dickemann und Stellvertreterin Stefanie Hörter sollen nach Angaben der Vollzugsbeamten seit 2015 Informationen über Drogenschmuggel gehabt haben. Ein der Stimme vorliegendes Dokument stützt diese Aussage. „Strafvereitelung im Amt“ werfen die Beamten der Führung vor.
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Ob die Gefängnisleitung ins Visier der Ermittler geraten ist und ob es außer den sieben verdächtigen Mitarbeitern weitere gibt, dazu äußert sich die Staatsanwaltschaft Heilbronn unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Seit wann der Drogenschmuggel lief, wie oft es dazu kam, bleibt ebenfalls offen.
Nur soviel: Dem Hauptverdächtigen H. werden zehn Straftaten aus dem Jahr 2018 zur Last gelegt. Die Äußerungen eines Häftlings und die Anzeige der Gefängnisleitung brachten im März die Ermittlungen ins Rollen.
Ein Häftling brachte die Affäre ans Licht
Der Häftling, der mit seiner Aussage die Welle der Ermittlungen gegen den mutmaßlich korrupten Beamten im Heilbronner Gefängnis in Gang gebracht hatte, steht nun selbst im Fokus der Fahnder. Nach Informationen unserer Zeitung wird gegen ihn wegen Beamtenbestechung ermittelt, gegen seine Frau wegen Beihilfe zur Bestechung. Dem Häftling seien ursprünglich für seine Aussage Hafterleichterungen versprochen worden, berichtet er. Nun fürchtet der Insasse, dass die Behörden davon nichts mehr wissen wollen. Der Mann wurde mittlerweile in eine andere Haftanstalt verlegt − um ihn zu schützen. Der Häftling soll schon anonyme Drohungen erhalten haben.
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Stimme.de
Kommentare
am 03.08.2018 18:29 Uhr
Ich halte diese bisherige Berichterstattung für doch eher aufgeblasen und nicht ausreichend sachlich, an Fakten orientiert. Daß die JVA-Häftlinge, sofern keine sogenannten "Dauerkunden der Strafjustiz", in einer sehr schwierigen Lebenssituation sich befinden, müßte eigentlich Jedermann einleuchten. Mit der länger andauernden Haftvollzugsanordnung ist regelmäßig der Verlust des Arbeitsplatzes, der Verlust der Wohnung, sowie in vielen Fällen leider auch der Verlust des Freundeskreises - evtl. der eigenen Familie verbunden.
Weiterhin wendet sich öfters die eigene Familie von dem "rechtskräftig verurteilten Straftäter" ab, da der Lebensunterhalt für die Zeit der Strafhaft nicht mehr gesichert ist, und die Sozialämter - trotz Erkennen-müssen dieser Familien-Notsituation (Wegfall des Ernährers auf Zeit), die gesetzl. SGB-HILFEN verweigern bzw. in der benötigten, finanziellen Leistung lange hinauszögern wollen.
Hinzu kommen für die betroffenen Häftlinge noch die - teilweise in der Öffentlichkeit nicht bekannten besonderen Schwierigkeiten des deutschen Strafvollzuges, welcher weitgehend verfassungswidrig sein dürfte.
Ich erspare der geneigten Leserschaft Einzelheiten hierzu, da bei Interesse selbst recherchierbar.
Für alle Drogen-abhängigen Häftlinge sollte das Justizministerium Baden-Württemberg eine kostenlose "METHADON-ERSATZ-Therapie" - auf Antrag der JVA-Leitung - genehmigen. Die fachärztlichen Gesundheits-Überprüfungen der inhaftierten Personen sollten regelmäßig, einmal im Monat, durchgeführt werden.
Bei fachärztlicher Feststellung einer "vorliegenden Drogen-Abhängigkeit" sollte der "beaufsichtigte Entzug" in einer Fachklinik angeordnet werden.
Zur Aufklärung der strafrechtlichen Vorwürfe im Sinne des BTM sowie darüber hinausgehend, von "Filz, Korruption, Unterlassen, Beihilfe, Begünstigung, Mitwisserschaft, Strafvereitelung im Amt urch die JVA Amtsleitung", ist eine lokal benachbarte Staatsanwaltschaft, bereits wegen des Begriffes: "nicht völlig auszuschließender Befangenheit im Amt" nicht ausreichend geeignet. Hierbei muß das LKA Stuttgart ran!
am 02.08.2018 23:36 Uhr
Die Hausordnung der JVA Heilbronn ist im Wiederspruch zum geltendem BW Vollzugsgesetz. Dies können Juristen auch bestätigen . Auch pediktionen wurden bereits 2014 an den BW Landtag geschrieben