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Grillen in Heilbronner Parks: Was ist erlaubt und was verboten?

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Wer in Parks grillen will, muss Regeln beachten. Die Stadt Heilbronn und die Polizei erklären, worauf es ankommt. Ansonsten drohen Strafen.

In Heilbronn ist Grillen nur in drei Parks gestattet.
In Heilbronn ist Grillen nur in drei Parks gestattet.  Foto: Wolfram Kastl

Der Frühling ist da, und damit steht auch die Grillsaison vor der Tür. Buchstäblich. Nicht nur im eigenen Garten oder auf dem Balkon kann gebrutzelt werden, sondern auch in Heilbronner Parks. Im Wertwiesenpark (hier ist der Grillbereich auf die am Neckaruferweg angrenzende Wiesenfläche beschränkt), in der Grünanlage Lehmgrube in Neckargartach sowie im Ziegeleipark in Böckingen ist Grillen erlaubt.

„In allen anderen Parkanlagen der Stadt Heilbronn ist das Grillen generell untersagt“, informiert Sprecherin Claudia Küpper. „Darüber hinaus gibt es einige Grillstellen im Stadtwald.“  

Diese Regeln gelten beim Grillen in Heilbronner Parks

Auf der Website der Stadt Heilbronn gibt es eine Übersicht über alle Grillstellen und ein Dokument, das auf die Spielregeln beim Grillen auf öffentlichen Plätzen in Heilbronn hinweist. Grob zusammengefasst gilt Folgendes: Der Grill darf nicht unter Bäumen aufgestellt werden. Es dürfen keine leicht brennbaren Flüssigkeiten wie Spiritus oder Benzin verwendet werden, um den Brand zu beschleunigen. Grillkohle oder ein Holzfeuer direkt auf dem Rasen oder Boden oder gar in einer ausgehobenen Grillgrube dürfen nicht angezündet werden.

„Sammeln Sie keine Äste und Zweige vor Ort: Parks liefern kein Brennholz. Das gilt erst recht für Parkbänke und anderes Mobiliar“, heißt es außerdem. Und: „Grillen Sie nichts, was nicht auf Ihren Rost passt. Für Hammel und Spanferkel ist der Park der falsche Ort. Ganze Tiere zu grillen ist deshalb verboten.“ Außerdem schreibt das Grünflächenamt, dass die Glut nach dem Grillen sorgfältig mit einer mitgebrachten Flasche Wasser gelöscht werden soll.


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Wer auf den nicht ausgewiesenen Flächen seinen Grill anzündet, muss mit einem Ordnungsgeld von 50 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro rechnen, erklärt Claudia Küpper. Das gilt auch für Besucher, die Äste und Zweige aus dem Park verfeuern oder Asche und Müll liegen lassen

Auch das Heilbronner Polizeipräsidium äußert sich auf Stimme-Anfrage zum Thema Grillen auf öffentlichen Plätzen. Demnach sollten die Bürgerinnen und Bürger „darauf achten, dass sie durch das Grillen keine anderen Personen belästigen“, sagt Pressesprecherin Annika Schulz.  „Sollten andere Personen durch das Grillen belästigt werden, beispielsweise durch Ruhestörungen oder übermäßige Rauchentwicklung, werden wir als Polizei entsprechend einschreiten.“ Bei gegenseitiger Rücksichtnahme werde einer schönen Grillparty aber nichts entgegenstehen.


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