Urteil im Gerichtsprozess: Hakenkreuze und Name eines Heilbronner AfD-Politikers auf Fassade gesprüht
Den Straftaten in Heilbronn – ein Mann hatte Hakenkreuze und den Namen eines AfD-Politikers auf Hausfassaden geschmiert – geht ein jahrelanger Streit voraus. Der Angeklagte war im ZfP in Weinsberg in Behandlung. Jetzt gibt es ein Urteil.

Hakenkreuze an Hauswände gesprüht – mit einem Pfeil, der in Richtung der Wohnung eines Heilbronner AfD-Mitglieds zeigt: Ein 39 alter Mann ist gestern am Amtsgericht Heilbronn zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden. Er räumte ein Teil der ihm vorgeworfenen Taten ein.
Urteil im Gerichtsprozess: Hakenkreuze und Name eines Heilbronner AfD-Politikers auf Fassade gesprüht
Seit Jahren anhaltende private Meinungsverschiedenheiten mit einem Heilbronner AfD-Politiker und dessen Umfeld sollen den Mann dazu bewogen haben, in der Schulgasse und in der Sülmerstraße zur Spraydose zu greifen. "Es tut mir leid. Die Wut war so groß", sagte er zu Beginn des Prozesses.
Die Staatsanwaltschaft warf dem selbständigen IT-Spezialisten insgesamt sechs Taten vor. Der Angeklagte gab an, dass er sich nur an die ersten beiden erinnern könne. Schuld daran seien Erinnerungslücken. Deshalb und weil er unter Depressionen leide, sei er in der Vergangenheit in Behandlung im Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg gewesen.
Heilbronner AfD-Mitglied als Zeuge: Video-Aufzeichnung zeigen Angeklagten bei Tat
Das 64-jährige Heilbronner AfD-Mitglied war als Zeuge geladen. In einem Telefonmitschnitt, den er gehört habe, habe der Angeklagte die Tat bereits zugegeben, erklärt der Zeuge. Außerdem gäbe es Aufzeichnungen einer Videokamera. Darauf zu sehen sei der Angeklagte während er die Häuserwand beschmiert – über den Kopf eine schwarze Sturmhaube gezogen, ist sich der 64-Jährige sicher.
Wieso er das Video bislang nicht erwähnt habe, wollten Richterin, Staatsanwältin und Verteidigerin wissen. "Man hat mich nicht dazu gefragt", antwortete der Zeuge.
Verurteilter legt keine Revision ein
Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Sachbeschädigung und Verwendung verfassungswidriger Symbole eine Strafe von 60 Tagessätze á 50 Euro. Das Gericht reduzierte den Betrag auf 40 Euro. "Auch, wenn Sie es schwer haben. Sie müssen sich am Riemen reißen", sagte die Richterin. Nach Rücksprache mit seiner Anwältin verzichtet der Verurteilte auf eine Revision.



Stimme.de